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Homes Punkt NRW Immobilien. Ihr Immobilienmakler aus Gladbeck.

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Im Grundbuch stehen dreihunderttausend Euro. Hat der Eigentümer wirklich noch so viele

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Schulden?

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Nicht unbedingt. Nach diesem Video wissen Sie, was die wichtigsten Einträge bedeuten und

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welche Fragen Sie vor dem Kauf klären sollten.

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Das Grundbuch ist ein amtliches Register.

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Für die erste Orientierung helfen vier Fragen: Welches Grundstück ist erfasst? Wer ist

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als Eigentümer eingetragen? Welche Rechte bestehen? Und welche Grundpfandrechte sind

00:00:40.234 --> 00:00:41.110
eingetragen?

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Dafür schauen Sie in das Bestandsverzeichnis und die drei Abteilungen.

00:00:46.750 --> 00:00:53.233
Im Bestandsverzeichnis finden Sie die Bezeichnung des Grundstücks, zum Beispiel

00:00:53.233 --> 00:00:56.270
Gemarkung, Flurstück, Lage und Größe.

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Prüfen Sie, ob diese Angaben zu den Kaufunterlagen passen. Den baulichen Zustand des

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Hauses können Sie daraus nicht ablesen.

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Abteilung eins nennt die eingetragenen Eigentümer und bei mehreren Berechtigten auch das

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maßgebliche Beteiligungsverhältnis.

00:01:13.430 --> 00:01:19.184
Für den Verkauf muss geklärt werden, wer handeln darf. Bei Erbfällen oder einer

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Vertretung können zusätzliche Nachweise notwendig sein.

00:01:24.430 --> 00:01:29.511
In Abteilung zwei stehen insbesondere Lasten und Beschränkungen, die nicht in Abteilung

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drei gehören.

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Beispiele sind ein Wegerecht, ein Wohnungsrecht oder eine Auflassungsvormerkung.

00:01:36.190 --> 00:01:43.184
Solche Einträge können für Nutzung und Kauf wichtig sein. Den genauen Inhalt klärt oft

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erst die zugrunde liegende Urkunde.

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Abteilung drei enthält Grundpfandrechte, insbesondere Grundschulden und Hypotheken.

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Eine Grundschuld dient bei einer Finanzierung häufig als Sicherheit.

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Ihr eingetragener Betrag ist aber nicht automatisch der aktuelle Restbetrag des Kredits.

00:02:05.550 --> 00:02:10.811
Ein vereinfachtes Beispiel: Eingetragen sind dreihunderttausend Euro Grundschuld. Laut

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aktueller Bankauskunft sind aber nur noch hundertzwanzigtausend Euro Darlehen offen.

00:02:16.110 --> 00:02:21.547
Wie viel an die Bank gezahlt werden muss und was mit dem Grundpfandrecht geschieht, wird

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für den jeweiligen Verkauf geklärt.

00:02:23.870 --> 00:02:29.402
Mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens verschwindet die Grundschuld also nicht

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automatisch aus dem Grundbuch.

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Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch auf Eigentumsübertragung. Sie macht den

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Käufer noch nicht zum Eigentümer.

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Beim üblichen Immobilienkauf braucht es dafür die Einigung über den Eigentumsübergang

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und die Eintragung im Grundbuch.

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Notartermin, Schlüsselübergabe und Eigentumsumschreibung sind deshalb nicht dasselbe.

00:02:54.910 --> 00:02:58.990
Für die Grundbucheinsicht müssen Sie ein berechtigtes Interesse darlegen.

00:02:59.150 --> 00:03:05.017
Klären Sie mit dem Grundbuchamt oder dem Notariat, welche Nachweise oder Vollmachten in

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Ihrer Situation erforderlich sind.

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Ein alter Auszug sollte nicht ungeprüft die Grundlage einer Kaufentscheidung bleiben.

00:03:13.510 --> 00:03:18.488
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Baulasten werden in einem gesonderten

00:03:18.488 --> 00:03:20.550
Baulastenverzeichnis geführt.

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Ein unauffälliger Grundbuchauszug ersetzt daher weder die Baulastenauskunft noch die

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Prüfung von Bauunterlagen und Gebäudezustand.

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Merken Sie sich: Grundstück und Eigentümer abgleichen. Rechte und Urkunden verstehen.

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Grundschuld und Restschuld auseinanderhalten. Und die konkrete Abwicklung mit dem

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Notariat klären.

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Diese Folge bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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