WEBVTT

1
00:00:09.880 --> 00:00:15.615
Für einen Grundbuchauszug wenden Sie sich an das zuständige Grundbuchamt. Zuständig ist nicht
automatisch

2
00:00:15.615 --> 00:00:20.040
das Gericht an Ihrem eigenen Wohnort, sondern das für das betreffende Grundstück.

3
00:00:20.210 --> 00:00:27.228
Suchen Sie die Kontaktdaten über die amtlichen Justizseiten. Eine auffällig beworbene Internetseite ist

4
00:00:27.228 --> 00:00:33.769
nicht schon deshalb ein staatliches Grundbuchamt. Private Vermittler können zusätzliche Entgelte

5
00:00:33.769 --> 00:00:34.450
verlangen.

6
00:00:35.320 --> 00:00:41.602
Nach der Grundbuchordnung muss für die Einsicht ein berechtigtes Interesse dargelegt werden.
Eigentümer

7
00:00:41.602 --> 00:00:47.883
und Personen mit eingetragenen Rechten sind typische Berechtigte. Auch andere Interessen können je
nach

8
00:00:47.883 --> 00:00:48.920
Nachweis genügen.

9
00:00:49.090 --> 00:00:55.263
Ein bloßer Wunsch, irgendeine Immobilie zu kaufen, öffnet nicht automatisch jedes Grundbuch. Als

10
00:00:55.263 --> 00:01:01.564
Kaufinteressent sollten Sie den Zugang mit der Eigentümerseite abstimmen, beispielsweise über eine

11
00:01:01.564 --> 00:01:02.850
geeignete Vollmacht.

12
00:01:03.760 --> 00:01:10.800
Halten Sie Ihre Kontaktdaten und eine eindeutige Bezeichnung des Grundstücks bereit. Grundbuchbezirk
und

13
00:01:10.800 --> 00:01:17.705
Blattnummer erleichtern die Zuordnung. Sind sie unbekannt, helfen genaue Angaben zu Adresse,
Gemarkung

14
00:01:17.705 --> 00:01:18.720
oder Flurstück.

15
00:01:18.890 --> 00:01:24.969
Welche Identitätsnachweise und weiteren Unterlagen benötigt werden, ergibt sich aus dem amtlichen

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00:01:24.969 --> 00:01:30.861
Formular und den Vorgaben des zuständigen Gerichts. Bei einer Vertretung ist die entsprechende

17
00:01:30.861 --> 00:01:32.490
Berechtigung nachzuweisen.

18
00:01:33.360 --> 00:01:40.185
Die Justiz Nordrhein-Westfalen nennt für einen einfachen Grundbuchausdruck zehn Euro und für einen

19
00:01:40.185 --> 00:01:47.358
amtlichen Ausdruck zwanzig Euro. Zusätzliche Leistungen oder eine Bestellung über andere Stellen
können

20
00:01:47.358 --> 00:01:48.960
andere Kosten auslösen.

21
00:01:49.130 --> 00:01:55.749
Fragen Sie vorher, welche Form der Empfänger benötigt. Für eine finanzierende Bank kann eine
bestimmte

22
00:01:55.749 --> 00:02:01.525
Form und Aktualität erforderlich sein. Bestellen Sie nicht allein aufgrund einer unklaren

23
00:02:01.525 --> 00:02:04.250
Internetbezeichnung die teuerste Variante.

24
00:02:05.120 --> 00:02:11.585
Angenommen, Sie möchten Ihre eigene Immobilie finanzieren und die Bank bittet um einen aktuellen

25
00:02:11.585 --> 00:02:18.186
Grundbuchauszug. Sie klären zunächst Ausdrucksart und gewünschte Aktualität und verwenden dann den

26
00:02:18.186 --> 00:02:19.600
amtlichen Antragsweg.

27
00:02:19.770 --> 00:02:26.017
Nach Erhalt prüfen Sie Grundstücksbezeichnung und Vollständigkeit. Ein alter Auszug aus der
Verkaufsmappe

28
00:02:26.017 --> 00:02:31.610
kann informativ sein, ist aber nicht automatisch der von der Bank verlangte aktuelle Nachweis.

29
00:02:32.480 --> 00:02:38.532
Ob persönliche Vorsprache, Post oder ein bestimmter elektronischer Weg vorgesehen ist, prüfen Sie beim

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00:02:38.532 --> 00:02:44.465
zuständigen Gericht. Unterstellen Sie nicht, dass eine formlose E-Mail oder ein Telefonanruf überall

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00:02:44.465 --> 00:02:44.880
genügt.

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00:02:45.050 --> 00:02:51.238
Planen Sie einen zeitlichen Puffer ein. Ein vollständiger Antrag vermeidet Rückfragen, garantiert aber

33
00:02:51.238 --> 00:02:57.123
keinen festen Fertigstellungstag. Der Grundbuchauszug ist anschließend zu lesen und ersetzt keine

34
00:02:57.123 --> 00:02:59.610
rechtliche Bewertung seiner Eintragungen.
