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00:00:02.950 --> 00:00:08.590
Homes Punkt NRW Immobilien. Ihr Immobilienmakler aus Gladbeck.

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00:00:09.880 --> 00:00:16.541
Wer ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Dafür ist die erste Abteilung vorgesehen. Dort stehen

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00:00:16.541 --> 00:00:23.397
der Eigentümer und weitere Angaben zur Eintragung. Bei mehreren Eigentümern gehört auch ihr eingetragenes

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00:00:23.397 --> 00:00:25.160
Verhältnis zueinander dazu.

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00:00:25.330 --> 00:00:31.077
Lesen Sie nicht nur einen Namen. Für die richtige Einordnung müssen Person, Grundstücksbezug und die

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00:00:31.077 --> 00:00:36.938
Angaben zur Eintragung zusammen betrachtet werden. Unsere Beispiele zeigen nur ein Schema, keine echte

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00:00:36.938 --> 00:00:37.570
Kundenakte.

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00:00:38.480 --> 00:00:44.408
In der ersten Spalte steht die laufende Nummer der Eigentümereintragung. Eine andere Spalte nennt die

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00:00:44.408 --> 00:00:50.160
laufenden Nummern der betroffenen Grundstücke. Diese Nummern haben also unterschiedliche Aufgaben.

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00:00:50.330 --> 00:00:56.911
Die Zahl neben einem Eigentümereintrag ist nicht automatisch die Nummer eines Flurstücks. Verfolgen Sie

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00:00:56.911 --> 00:01:03.427
die bezeichnete Zuordnung zum Grundstücksbestand und lesen Sie die Spaltenüberschriften. Ein einzelner

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00:01:03.427 --> 00:01:08.730
Zahlenausschnitt ohne Zusammenhang kann schnell zu einer falschen Zuordnung führen.

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00:01:09.600 --> 00:01:15.995
Ein frei gewähltes Beispiel: Person A ist mit einem halben Anteil und Person B ebenfalls mit einem halben

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00:01:15.995 --> 00:01:21.903
Anteil eingetragen. Zwei Hälften ergeben zusammen ein Ganzes. Die Bruchteile beschreiben hier das

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00:01:21.903 --> 00:01:24.400
eingetragene Verhältnis der Berechtigten.

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00:01:24.570 --> 00:01:30.707
Unser geteilter Balken ist kein Grundriss und weist niemandem ein bestimmtes Zimmer zu. Welche Räume

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00:01:30.707 --> 00:01:36.782
genutzt werden und welche Vereinbarungen bestehen, wird durch diese Grafik nicht entschieden. Dafür

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00:01:36.782 --> 00:01:39.850
müssen die konkreten Unterlagen betrachtet werden.

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00:01:40.760 --> 00:01:46.908
Die Grundbuchordnung sieht bei mehreren gemeinschaftlich Berechtigten zwei Möglichkeiten vor: Entweder

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00:01:46.908 --> 00:01:53.057
werden die Anteile in Bruchteilen angegeben oder das maßgebende Rechtsverhältnis der Gemeinschaft wird

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00:01:53.057 --> 00:01:53.720
bezeichnet.

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00:01:53.890 --> 00:01:59.893
Steht eine Gemeinschaftsbezeichnung im Eintrag, dürfen Sie diese deshalb nicht einfach durch selbst

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00:01:59.893 --> 00:02:06.198
geschätzte Prozentwerte ersetzen. Welche Bedeutung die konkrete Gemeinschaft für einen Verkauf hat, muss

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00:02:06.198 --> 00:02:11.170
gesondert geprüft werden. Die Zahl der Namen allein beantwortet diese Frage nicht.

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00:02:12.080 --> 00:02:18.533
Die erste Abteilung enthält außerdem die Grundlage der Eintragung und den Tag der Eintragung. Das kann

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00:02:18.533 --> 00:02:25.112
etwa auf eine Übertragung oder auf Unterlagen zur Erbfolge verweisen. Die Grundbuchverfügung nennt dafür

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00:02:25.112 --> 00:02:27.200
verschiedene mögliche Grundlagen.

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00:02:27.370 --> 00:02:33.552
Lesen Sie diese Angaben im Zusammenhang mit der Grundstückszuordnung. Ein genanntes Datum ist nicht ohne

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00:02:33.552 --> 00:02:39.081
Weiteres dasselbe wie der Tag einer Besichtigung, einer Zahlung oder einer Schlüsselübergabe.

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00:02:39.081 --> 00:02:42.410
Unterschiedliche Vorgänge dürfen nicht vermischt werden.

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00:02:43.280 --> 00:02:49.540
Prüfen Sie beim Lesen: Welche Eigentümerbezeichnung steht dort, welcher Anteil oder welches

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00:02:49.540 --> 00:02:56.695
Gemeinschaftsverhältnis ist angegeben und auf welche Grundstücke bezieht sich die Eintragung? Klären Sie

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00:02:56.695 --> 00:03:00.960
unverständliche Zuordnungen, bevor Sie daraus Schlüsse ziehen.

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00:03:01.130 --> 00:03:07.097
Die erste Abteilung allein beantwortet nicht jede Frage zum geplanten Kauf oder Verkauf. Weitere

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00:03:07.097 --> 00:03:13.375
Grundbuchangaben und Urkunden können wichtig sein. Diese Folge ist eine Lesehilfe, keine individuelle

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00:03:13.375 --> 00:03:18.410
Bestätigung, dass eine bestimmte Person allein über eine Immobilie verfügen darf.

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00:03:20.010 --> 00:03:29.160
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