1 00:00:09,880 --> 00:00:15,911 Im Grundbuch steht nicht jede Belastung in derselben Abteilung. Die zweite Abteilung enthält unter 2 00:00:15,911 --> 00:00:22,126 anderem Rechte und Belastungen, aber keine Grundpfandrechte. Eine Hypothek, eine Grundschuld und eine 3 00:00:22,126 --> 00:00:28,403 Rentenschuld stehen in der dritten Abteilung. Auch bestimmte Beschränkungen und Vormerkungen werden in 4 00:00:28,403 --> 00:00:29,880 der zweiten eingetragen. 5 00:00:30,050 --> 00:00:36,250 Eine gefüllte zweite Abteilung ist deshalb nicht einfach eine Liste offener Kredite. Entscheidend ist, 6 00:00:36,250 --> 00:00:42,450 welches Recht oder welcher Vermerk eingetragen ist und auf welches Grundstück sich die Angabe bezieht. 7 00:00:43,320 --> 00:00:49,202 Ein Beispiel ist ein Wegerecht zugunsten eines anderen Grundstücks. Eine solche Berechtigung kann als 8 00:00:49,202 --> 00:00:55,200 Grunddienstbarkeit ausgestaltet sein. Das Gesetz erlaubt damit unter anderem eine bestimmte Nutzung des 9 00:00:55,200 --> 00:00:59,800 belasteten Grundstücks durch den jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks. 10 00:00:59,970 --> 00:01:05,799 Unsere Zeichnung zeigt nur das Prinzip. Welche Strecke, welche Nutzungsart und welche weiteren 11 00:01:05,799 --> 00:01:12,062 Bedingungen tatsächlich gelten, ergibt sich nicht aus einem frei gezeichneten Pfeil. Dafür müssen der 12 00:01:12,062 --> 00:01:15,410 Eintrag und die zugehörigen Unterlagen geprüft werden. 13 00:01:16,280 --> 00:01:22,468 Ein weiteres Beispiel ist das gesetzlich als Wohnungsrecht bezeichnete Recht. Es kann erlauben, ein 14 00:01:22,468 --> 00:01:28,782 Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Eigentümer zu 15 00:01:28,782 --> 00:01:33,720 sein bedeutet dann nicht automatisch, diese Räume selbst frei nutzen zu können. 16 00:01:33,890 --> 00:01:41,069 Umfang, betroffene Räume und konkrete Ausgestaltung müssen passen. Ein kurzer Registereintrag ersetzt 17 00:01:41,069 --> 00:01:48,176 nicht die Prüfung der zugrunde liegenden Regelung. Unsere Skizze stellt keinen konkreten Vertrag und 18 00:01:48,176 --> 00:01:51,090 keine Garantie lebenslangen Schutzes dar. 19 00:01:52,000 --> 00:01:58,060 Auch eine das Eigentum betreffende Vormerkung gehört in die zweite Abteilung. Sie kann einen Anspruch 20 00:01:58,060 --> 00:02:04,060 sichern, zum Beispiel auf Übertragung des Eigentums. Die Vormerkung ist dabei nicht selbst schon die 21 00:02:04,060 --> 00:02:05,200 Eigentümerstellung. 22 00:02:05,370 --> 00:02:11,486 Daneben können Beschränkungen des Verfügungsrechts und weitere gesetzlich vorgesehene Vermerke 23 00:02:11,486 --> 00:02:17,798 erscheinen. Lesen Sie deshalb den konkreten Text. Ähnlich aussehende Zeilen können rechtlich ganz 24 00:02:17,798 --> 00:02:20,010 unterschiedliche Funktionen haben. 25 00:02:20,880 --> 00:02:28,502 Die zweite Abteilung ordnet die Eintragungen über laufende Nummern zu. Sie nennt außerdem den Bezug zum 26 00:02:28,502 --> 00:02:35,680 Grundstück im Bestandsverzeichnis. Veränderungen und Löschungen haben eigene Felder und Verweise. 27 00:02:35,850 --> 00:02:42,301 Prüfen Sie deshalb, ob ein späterer Vermerk gerade die betrachtete Eintragung betrifft. Ein alter 28 00:02:42,301 --> 00:02:49,085 Ausschnitt kann den aktuellen Zusammenhang auslassen. Auch wenn eine bestimmte Eintragung im Grundbuch 29 00:02:49,085 --> 00:02:52,810 gelöscht wurde, können andere Rechte weiterhin bestehen. 30 00:02:53,720 --> 00:03:00,928 Für die Vorbereitung eines Kaufs oder Verkaufs fragen Sie: Welches Recht ist betroffen, wer wird dadurch 31 00:03:00,928 --> 00:03:07,790 begünstigt und welche Bedeutung hat es für die geplante Nutzung? Lassen Sie unklare Angaben mit den 32 00:03:07,790 --> 00:03:09,800 passenden Urkunden erläutern. 33 00:03:09,970 --> 00:03:16,039 Nicht jede Eintragung verhindert einen Verkauf. Umgekehrt ist eine Eintragung nicht allein deshalb 34 00:03:16,039 --> 00:03:21,921 unwichtig, weil sie kurz formuliert ist. Diese Folge hilft beim ersten Lesen; sie ersetzt keine 35 00:03:21,921 --> 00:03:24,770 individuelle rechtliche Prüfung der Immobilie.