1 00:00:09,880 --> 00:00:16,773 Wenn Sie in ein Grundbuch schauen, finden Sie in der dritten Abteilung die Grundpfandrechte. Zu den 2 00:00:16,773 --> 00:00:23,736 Grundpfandrechten zählen die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Auch Änderungen und die 3 00:00:23,736 --> 00:00:28,680 Entfernung einzelner Rechte aus dem Grundbuch werden dort dokumentiert. 4 00:00:28,850 --> 00:00:35,330 Die dritte Abteilung sagt etwas über Rechte am Grundstück. Sie ist weder eine Liste der Eigentümer noch 5 00:00:35,330 --> 00:00:40,930 ein Kontoauszug über laufende Kredite. Wir lesen die Angaben deshalb Schritt für Schritt. 6 00:00:41,800 --> 00:00:48,209 Bei einer Hypothek ist der Bezug zu einer gesicherten Forderung Teil der gesetzlichen Konstruktion. Die 7 00:00:48,209 --> 00:00:54,680 Grundschuld setzt dagegen gerade keine Forderung voraus. Sie wird häufig zur Kreditsicherung eingesetzt, 8 00:00:54,680 --> 00:00:58,040 ist aber nicht mit dem Darlehen selbst gleichzusetzen. 9 00:00:58,210 --> 00:01:04,829 Darum reicht das Wort Grundschuld im Register nicht aus, um zu wissen, welcher Kredit noch offen ist. 10 00:01:04,829 --> 00:01:09,810 Dafür braucht es aktuelle Angaben zum Darlehen und zum Sicherungsverhältnis. 11 00:01:10,680 --> 00:01:17,077 Unser Beispiel ist frei erfunden. Im Grundbuch steht eine Grundschuld über zweihunderttausend Euro. Eine 12 00:01:17,077 --> 00:01:22,920 aktuelle Auskunft der finanzierenden Bank nennt dagegen noch achtzigtausend Euro Darlehensrest. 13 00:01:23,090 --> 00:01:29,251 Die beiden Zahlen beantworten unterschiedliche Fragen. Aus der eingetragenen Summe allein können Sie 14 00:01:29,251 --> 00:01:35,658 weder die tatsächliche Restschuld noch eine frei verfügbare Kreditsicherheit ableiten. Auch eingetragene 15 00:01:35,658 --> 00:01:39,970 Zinsen und weitere Bedingungen können für die Einordnung wichtig sein. 16 00:01:40,840 --> 00:01:47,633 Der Aufbau der dritten Abteilung hilft bei der Orientierung. Die Grundbuchverfügung unterscheidet unter 17 00:01:47,633 --> 00:01:54,360 anderem die laufende Eintragsnummer, den Bezug zum Grundstück, den Betrag sowie den Inhalt des Rechts. 18 00:01:54,530 --> 00:02:01,850 Spätere Veränderungen und Vermerke über entfernte Eintragungen stehen in eigenen Spalten. Wer nur die 19 00:02:01,850 --> 00:02:08,952 erste Zeile abfotografiert, übersieht womöglich entscheidende Vermerke. Unsere Zeichnung zeigt die 20 00:02:08,952 --> 00:02:13,010 Spalten vereinfacht, nicht einen echten Grundbuchauszug. 21 00:02:13,880 --> 00:02:20,065 Selbst wenn der gesicherte Kredit vollständig zurückgezahlt ist, verschwindet eine Grundschuld nicht von 22 00:02:20,065 --> 00:02:26,012 selbst aus dem Register. Um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen, braucht es die rechtlich 23 00:02:26,012 --> 00:02:29,640 erforderlichen Erklärungen und eine entsprechende Eintragung. 24 00:02:29,810 --> 00:02:36,095 Bei einer bankgesicherten Grundschuld geht es in der Praxis insbesondere um die Löschungsbewilligung und 25 00:02:36,095 --> 00:02:41,896 um die Mitwirkung des Eigentümers. Bei einer Briefgrundschuld kann außerdem der Grundschuldbrief 26 00:02:41,896 --> 00:02:46,610 erforderlich sein. Das Notariat klärt die Unterlagen und den konkreten Ablauf. 27 00:02:47,480 --> 00:02:54,646 Planen Sie einen Immobilienverkauf, sollten Sie vorhandene Grundpfandrechte frühzeitig ansehen. Welche 28 00:02:54,646 --> 00:03:02,023 Rechte sind eingetragen, wem stehen sie zu und welche Darlehensunterlagen liegen aktuell vor? Stimmen Sie 29 00:03:02,023 --> 00:03:06,520 offene Fragen mit der finanzierenden Stelle und dem Notariat ab. 30 00:03:06,690 --> 00:03:13,500 Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass ein Verkauf unmöglich ist. Ebenso wenig darf man eine alte 31 00:03:13,500 --> 00:03:20,310 Grundschuld ohne Prüfung als erledigt betrachten. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle rechtliche 32 00:03:20,310 --> 00:03:22,690 Prüfung oder Kaufvertragsabwicklung.