WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.773
Wenn Sie in ein Grundbuch schauen, finden Sie in der dritten Abteilung die Grundpfandrechte. Zu den

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00:00:16.773 --> 00:00:23.736
Grundpfandrechten zählen die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld. Auch Änderungen und
die

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00:00:23.736 --> 00:00:28.680
Entfernung einzelner Rechte aus dem Grundbuch werden dort dokumentiert.

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00:00:28.850 --> 00:00:35.330
Die dritte Abteilung sagt etwas über Rechte am Grundstück. Sie ist weder eine Liste der Eigentümer noch

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00:00:35.330 --> 00:00:40.930
ein Kontoauszug über laufende Kredite. Wir lesen die Angaben deshalb Schritt für Schritt.

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00:00:41.800 --> 00:00:48.209
Bei einer Hypothek ist der Bezug zu einer gesicherten Forderung Teil der gesetzlichen Konstruktion. Die

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00:00:48.209 --> 00:00:54.680
Grundschuld setzt dagegen gerade keine Forderung voraus. Sie wird häufig zur Kreditsicherung
eingesetzt,

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00:00:54.680 --> 00:00:58.040
ist aber nicht mit dem Darlehen selbst gleichzusetzen.

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00:00:58.210 --> 00:01:04.829
Darum reicht das Wort Grundschuld im Register nicht aus, um zu wissen, welcher Kredit noch offen ist.

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00:01:04.829 --> 00:01:09.810
Dafür braucht es aktuelle Angaben zum Darlehen und zum Sicherungsverhältnis.

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00:01:10.680 --> 00:01:17.077
Unser Beispiel ist frei erfunden. Im Grundbuch steht eine Grundschuld über zweihunderttausend Euro.
Eine

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00:01:17.077 --> 00:01:22.920
aktuelle Auskunft der finanzierenden Bank nennt dagegen noch achtzigtausend Euro Darlehensrest.

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00:01:23.090 --> 00:01:29.251
Die beiden Zahlen beantworten unterschiedliche Fragen. Aus der eingetragenen Summe allein können Sie

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00:01:29.251 --> 00:01:35.658
weder die tatsächliche Restschuld noch eine frei verfügbare Kreditsicherheit ableiten. Auch eingetragene

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00:01:35.658 --> 00:01:39.970
Zinsen und weitere Bedingungen können für die Einordnung wichtig sein.

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00:01:40.840 --> 00:01:47.633
Der Aufbau der dritten Abteilung hilft bei der Orientierung. Die Grundbuchverfügung unterscheidet unter

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00:01:47.633 --> 00:01:54.360
anderem die laufende Eintragsnummer, den Bezug zum Grundstück, den Betrag sowie den Inhalt des
Rechts.

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00:01:54.530 --> 00:02:01.850
Spätere Veränderungen und Vermerke über entfernte Eintragungen stehen in eigenen Spalten. Wer nur die

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00:02:01.850 --> 00:02:08.952
erste Zeile abfotografiert, übersieht womöglich entscheidende Vermerke. Unsere Zeichnung zeigt die

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00:02:08.952 --> 00:02:13.010
Spalten vereinfacht, nicht einen echten Grundbuchauszug.

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00:02:13.880 --> 00:02:20.065
Selbst wenn der gesicherte Kredit vollständig zurückgezahlt ist, verschwindet eine Grundschuld nicht von

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00:02:20.065 --> 00:02:26.012
selbst aus dem Register. Um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu entfernen, braucht es die rechtlich

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00:02:26.012 --> 00:02:29.640
erforderlichen Erklärungen und eine entsprechende Eintragung.

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00:02:29.810 --> 00:02:36.095
Bei einer bankgesicherten Grundschuld geht es in der Praxis insbesondere um die Löschungsbewilligung
und

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00:02:36.095 --> 00:02:41.896
um die Mitwirkung des Eigentümers. Bei einer Briefgrundschuld kann außerdem der Grundschuldbrief

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00:02:41.896 --> 00:02:46.610
erforderlich sein. Das Notariat klärt die Unterlagen und den konkreten Ablauf.

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00:02:47.480 --> 00:02:54.646
Planen Sie einen Immobilienverkauf, sollten Sie vorhandene Grundpfandrechte frühzeitig ansehen. Welche

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00:02:54.646 --> 00:03:02.023
Rechte sind eingetragen, wem stehen sie zu und welche Darlehensunterlagen liegen aktuell vor? Stimmen
Sie

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00:03:02.023 --> 00:03:06.520
offene Fragen mit der finanzierenden Stelle und dem Notariat ab.

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00:03:06.690 --> 00:03:13.500
Ein Eintrag bedeutet nicht automatisch, dass ein Verkauf unmöglich ist. Ebenso wenig darf man eine alte

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00:03:13.500 --> 00:03:20.310
Grundschuld ohne Prüfung als erledigt betrachten. Diese Übersicht ersetzt keine individuelle rechtliche

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00:03:20.310 --> 00:03:22.690
Prüfung oder Kaufvertragsabwicklung.
