1 00:00:09,880 --> 00:00:16,318 Ein Grundstück kann im Grundbuch unauffällig wirken und trotzdem mit einer Baulast verbunden sein. In 2 00:00:16,318 --> 00:00:21,800 Nordrhein-Westfalen gibt es dafür ein eigenes Verzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde. 3 00:00:21,970 --> 00:00:28,050 Ein Blick ins Grundbuch ersetzt deshalb nicht die Prüfung des Baulastenverzeichnisses. Beide Unterlagen 4 00:00:28,050 --> 00:00:34,130 können für dieselbe Kaufentscheidung wichtig sein, beantworten aber unterschiedliche rechtliche Fragen. 5 00:00:35,000 --> 00:00:40,699 Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine 6 00:00:40,699 --> 00:00:47,079 öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Sie betrifft sein Grundstück 7 00:00:47,079 --> 00:00:50,920 und geht über bereits bestehende gesetzliche Pflichten hinaus. 8 00:00:51,090 --> 00:00:57,220 Nach der Landesbauordnung wird die Baulast mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Sie 9 00:00:57,220 --> 00:01:03,109 wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Ein Verkauf lässt die Verpflichtung also nicht automatisch 10 00:01:03,109 --> 00:01:03,890 verschwinden. 11 00:01:04,760 --> 00:01:11,543 Stellen wir uns vor, eine eingetragene Baulast verpflichtet dazu, eine im Lageplan markierte Fläche als 12 00:01:11,543 --> 00:01:16,680 Zufahrt freizuhalten. Der Kaufinteressent möchte genau dort eine Garage bauen. 13 00:01:16,850 --> 00:01:23,198 Dann reicht die freie Fläche auf dem Grundstück nicht als Argument für die Garage. Zuerst müssen 14 00:01:23,198 --> 00:01:29,810 Wortlaut, zugehöriger Plan und Bedeutung der Verpflichtung für das konkrete Vorhaben geklärt werden. 15 00:01:30,680 --> 00:01:36,944 Eine Grunddienstbarkeit hat einen anderen Zweck. Sie kann die Benutzung eines Grundstücks zugunsten eines 16 00:01:36,944 --> 00:01:43,208 anderen Grundstücks sichern. Das ist eine private Sicherung im Grundbuch und nicht dieselbe Verpflichtung 17 00:01:43,208 --> 00:01:44,520 wie bei einer Baulast. 18 00:01:44,690 --> 00:01:50,491 Aus der Existenz einer Baulast sollten Sie deshalb nicht ungeprüft auf alle privatrechtlichen 19 00:01:50,491 --> 00:01:56,854 Nutzungsrechte schließen. Ebenso ersetzt eine private Vereinbarung nicht automatisch die erforderliche 20 00:01:56,854 --> 00:01:58,850 öffentlich-rechtliche Sicherung. 21 00:01:59,720 --> 00:02:05,659 Nach der Landesbauordnung geht eine Baulast durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht 22 00:02:05,659 --> 00:02:10,200 ist zu erklären, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht. 23 00:02:10,370 --> 00:02:17,249 Erst wenn die Baulast aus dem Verzeichnis gelöscht ist, wird der Verzicht wirksam. Ein Handschlag mit dem 24 00:02:17,249 --> 00:02:24,063 Nachbarn oder ein neuer Kaufvertrag ersetzt diesen Vorgang nicht. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss 25 00:02:24,063 --> 00:02:25,570 konkret geprüft werden. 26 00:02:26,440 --> 00:02:33,318 Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in Nordrhein-Westfalen Einsicht nehmen und einen Auszug 27 00:02:33,318 --> 00:02:40,333 erhalten. Fragen Sie nach der vollständigen Erklärung und den zugehörigen Plänen, nicht nur nach einer 28 00:02:40,333 --> 00:02:41,640 kurzen Bezeichnung. 29 00:02:41,810 --> 00:02:48,260 Die entscheidende Frage lautet: Was muss auf diesem Grundstück tatsächlich getan, geduldet oder 30 00:02:48,260 --> 00:02:54,370 unterlassen werden? Erst daraus ergibt sich, ob die Baulast Ihre geplante Nutzung berührt.