WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.318
Ein Grundstück kann im Grundbuch unauffällig wirken und trotzdem mit einer Baulast verbunden sein. In

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00:00:16.318 --> 00:00:21.800
Nordrhein-Westfalen gibt es dafür ein eigenes Verzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde.

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00:00:21.970 --> 00:00:28.050
Ein Blick ins Grundbuch ersetzt deshalb nicht die Prüfung des Baulastenverzeichnisses. Beide Unterlagen

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00:00:28.050 --> 00:00:34.130
können für dieselbe Kaufentscheidung wichtig sein, beantworten aber unterschiedliche rechtliche Fragen.

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00:00:35.000 --> 00:00:40.699
Mit einer Baulast übernimmt ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde eine

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00:00:40.699 --> 00:00:47.079
öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen. Sie betrifft sein Grundstück

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00:00:47.079 --> 00:00:50.920
und geht über bereits bestehende gesetzliche Pflichten hinaus.

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00:00:51.090 --> 00:00:57.220
Nach der Landesbauordnung wird die Baulast mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam. Sie

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00:00:57.220 --> 00:01:03.109
wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Ein Verkauf lässt die Verpflichtung also nicht automatisch

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00:01:03.109 --> 00:01:03.890
verschwinden.

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00:01:04.760 --> 00:01:11.543
Stellen wir uns vor, eine eingetragene Baulast verpflichtet dazu, eine im Lageplan markierte Fläche als

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00:01:11.543 --> 00:01:16.680
Zufahrt freizuhalten. Der Kaufinteressent möchte genau dort eine Garage bauen.

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00:01:16.850 --> 00:01:23.198
Dann reicht die freie Fläche auf dem Grundstück nicht als Argument für die Garage. Zuerst müssen

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00:01:23.198 --> 00:01:29.810
Wortlaut, zugehöriger Plan und Bedeutung der Verpflichtung für das konkrete Vorhaben geklärt werden.

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00:01:30.680 --> 00:01:36.944
Eine Grunddienstbarkeit hat einen anderen Zweck. Sie kann die Benutzung eines Grundstücks zugunsten
eines

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00:01:36.944 --> 00:01:43.208
anderen Grundstücks sichern. Das ist eine private Sicherung im Grundbuch und nicht dieselbe
Verpflichtung

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00:01:43.208 --> 00:01:44.520
wie bei einer Baulast.

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00:01:44.690 --> 00:01:50.491
Aus der Existenz einer Baulast sollten Sie deshalb nicht ungeprüft auf alle privatrechtlichen

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00:01:50.491 --> 00:01:56.854
Nutzungsrechte schließen. Ebenso ersetzt eine private Vereinbarung nicht automatisch die erforderliche

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00:01:56.854 --> 00:01:58.850
öffentlich-rechtliche Sicherung.

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00:01:59.720 --> 00:02:05.659
Nach der Landesbauordnung geht eine Baulast durch Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der
Verzicht

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00:02:05.659 --> 00:02:10.200
ist zu erklären, wenn kein öffentliches Interesse an der Baulast mehr besteht.

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00:02:10.370 --> 00:02:17.249
Erst wenn die Baulast aus dem Verzeichnis gelöscht ist, wird der Verzicht wirksam. Ein Handschlag mit
dem

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00:02:17.249 --> 00:02:24.063
Nachbarn oder ein neuer Kaufvertrag ersetzt diesen Vorgang nicht. Ob die Voraussetzungen vorliegen,
muss

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00:02:24.063 --> 00:02:25.570
konkret geprüft werden.

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00:02:26.440 --> 00:02:33.318
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in Nordrhein-Westfalen Einsicht nehmen und einen Auszug

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00:02:33.318 --> 00:02:40.333
erhalten. Fragen Sie nach der vollständigen Erklärung und den zugehörigen Plänen, nicht nur nach einer

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00:02:40.333 --> 00:02:41.640
kurzen Bezeichnung.

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00:02:41.810 --> 00:02:48.260
Die entscheidende Frage lautet: Was muss auf diesem Grundstück tatsächlich getan, geduldet oder

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00:02:48.260 --> 00:02:54.370
unterlassen werden? Erst daraus ergibt sich, ob die Baulast Ihre geplante Nutzung berührt.
