1 00:00:09,880 --> 00:00:17,347 Eine Bauakte kann helfen zu verstehen, was für ein Gebäude beantragt und genehmigt wurde. Sie ist deshalb 2 00:00:17,347 --> 00:00:23,320 bei Umbauten, ungewöhnlichen Grundrissen oder unklaren Nutzungen besonders wertvoll. 3 00:00:23,490 --> 00:00:29,698 Sie ist aber kein vollständiger Zustandsbericht über das heutige Haus. Ob später tatsächlich anders 4 00:00:29,698 --> 00:00:36,219 gebaut, umgebaut oder genutzt wurde, muss zusätzlich mit dem vorhandenen Gebäude und weiteren Unterlagen 5 00:00:36,219 --> 00:00:37,410 abgeglichen werden. 6 00:00:38,280 --> 00:00:45,680 In Nordrhein-Westfalen gehören zu einem Genehmigungsverfahren je nach Vorhaben verschiedene Bauvorlagen. 7 00:00:45,680 --> 00:00:52,866 Besonders hilfreich sind häufig die Baugenehmigung, genehmigte Zeichnungen, Lagepläne und Angaben zur 8 00:00:52,866 --> 00:00:54,360 vorgesehenen Nutzung. 9 00:00:54,530 --> 00:01:01,033 Die Bauprüfverordnung beschreibt, welche Unterlagen für Bauanträge benötigt werden können. Welche 10 00:01:01,033 --> 00:01:07,602 Dokumente bei einem älteren konkreten Gebäude tatsächlich vorhanden sind, lässt sich deshalb nicht 11 00:01:07,602 --> 00:01:09,010 pauschal versprechen. 12 00:01:09,880 --> 00:01:16,977 Vergleichen Sie die genehmigten Zeichnungen mit dem heutigen Grundriss. Sind Wände, Treppen, Anbauten 13 00:01:16,977 --> 00:01:23,160 oder Dachräume anders dargestellt, ist das zunächst ein Hinweis auf weiteren Prüfbedarf. 14 00:01:23,330 --> 00:01:29,795 Aus einer Abweichung allein sollte man nicht vorschnell schließen, dass der heutige Zustand unzulässig 15 00:01:29,795 --> 00:01:36,450 ist. Es kann spätere Genehmigungen oder verfahrensfreie Änderungen geben, die gesondert einzuordnen sind. 16 00:01:37,320 --> 00:01:44,627 Nehmen wir an, ein Dachraum ist in einer alten genehmigten Zeichnung als Abstellraum bezeichnet. Bei der 17 00:01:44,627 --> 00:01:48,280 Besichtigung wird er heute als Schlafzimmer genutzt. 18 00:01:48,450 --> 00:01:55,656 Die Bauakte liefert damit eine wichtige Prüffrage: Gibt es eine spätere genehmigte Nutzungsänderung oder 19 00:01:55,656 --> 00:02:02,724 andere Unterlagen, die den heutigen Zustand erklären? Sie beweist in diesem Beispiel weder automatisch 20 00:02:02,724 --> 00:02:06,050 die Zulässigkeit noch automatisch einen Verstoß. 21 00:02:06,920 --> 00:02:13,225 Die aktuelle Landesbauordnung verpflichtet die Bauherren und die späteren Eigentümer, die Baugenehmigung 22 00:02:13,225 --> 00:02:19,591 einschließlich der Bauvorlagen sowie bestimmte technische Nachweise aufzubewahren und an Rechtsnachfolger 23 00:02:19,591 --> 00:02:20,440 weiterzugeben. 24 00:02:20,610 --> 00:02:27,004 Auch die Bauaufsichtsbehörde muss bestimmte Genehmigungsunterlagen aufbewahren, solange die Anlage 25 00:02:27,004 --> 00:02:33,332 besteht. Das erklärt, warum eine Akteneinsicht fehlende private Unterlagen oft ergänzen kann. Wer 26 00:02:33,332 --> 00:02:38,290 Einsicht erhält und in welchem Umfang, ist aber eine eigene Verfahrensfrage. 27 00:02:39,200 --> 00:02:45,938 Nutzen Sie die Bauakte nicht als bloße Sammlung alter Pläne. Formulieren Sie daraus konkrete Fragen zum 28 00:02:45,938 --> 00:02:52,350 heutigen Gebäude: Welche Nutzung war genehmigt, welche Änderungen sind dokumentiert und wo gibt es 29 00:02:52,350 --> 00:02:53,200 Widersprüche? 30 00:02:53,370 --> 00:02:59,258 Bei relevanten Abweichungen sollten Bauaufsicht, geeignete Planer oder andere Fachleute einbezogen 31 00:02:59,258 --> 00:03:05,385 werden. Die Bauakte ist eine wichtige Informationsquelle, aber sie ersetzt weder die Besichtigung noch 32 00:03:05,385 --> 00:03:09,050 die technische und rechtliche Prüfung des aktuellen Zustands.