WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:15.757
Sie haben den Immobilienkaufvertrag unterschrieben. Trotzdem sind Sie damit noch nicht als Eigentümer
im

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00:00:15.757 --> 00:00:17.000
Grundbuch eingetragen.

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00:00:17.170 --> 00:00:22.910
In dieser Zwischenzeit soll die Auflassungsvormerkung Ihren Anspruch auf die vereinbarte

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00:00:22.910 --> 00:00:29.238
Eigentumsübertragung sichern. Genau dieser Schutz ist ihr Zweck, nicht die sofortige Übergabe des

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00:00:29.238 --> 00:00:29.890
Eigentums.

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00:00:30.800 --> 00:00:37.211
Stellen Sie sich einen vertraglichen Anspruch und dessen Absicherung als zwei verschiedene Dinge vor.
Der

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00:00:37.211 --> 00:00:43.255
Vertrag begründet die Verpflichtung des Verkäufers. Die Vormerkung schützt den gesicherten Anspruch

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00:00:43.255 --> 00:00:47.040
gegenüber bestimmten späteren Verfügungen über das Grundstück.

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00:00:47.210 --> 00:00:54.182
Sie ist also nicht einfach eine unverbindliche Reservierung. Im Gesetz ist ihre Wirkung ausdrücklich

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00:00:54.182 --> 00:00:54.810
geregelt.

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00:00:55.680 --> 00:01:02.061
Anna kauft ein Grundstück. Zu ihren Gunsten wird eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Danach
versucht

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00:01:02.061 --> 00:01:08.320
der Verkäufer, das Grundstück so an jemand anderen zu übertragen, dass Annas Anspruch vereitelt würde.

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00:01:08.490 --> 00:01:14.479
Eine solche spätere Verfügung ist gegenüber Anna insoweit unwirksam, wie sie den gesicherten Anspruch

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00:01:14.479 --> 00:01:18.570
beeinträchtigt. Anna kann sich auf den Schutz der Vormerkung berufen.

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00:01:19.440 --> 00:01:25.003
Wichtig ist die genaue Formulierung: Die Vormerkung macht nicht jede spätere Verfügung technisch

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00:01:25.003 --> 00:01:30.160
unmöglich. Sie schützt den gesicherten Anspruch mit der gesetzlich beschriebenen Wirkung.

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00:01:30.330 --> 00:01:36.858
Auch bereits bestehende Rechte werden durch die Vormerkung nicht einfach gelöscht. Welche
Eintragungen

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00:01:36.858 --> 00:01:42.170
bestehen und welchen Rang die Sicherung hat, muss zum konkreten Kaufvertrag passen.

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00:01:43.040 --> 00:01:49.762
Die Vormerkung bestätigt weder den baulichen Zustand des Hauses noch Ihre Finanzierung. Und sie
bedeutet

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00:01:49.762 --> 00:01:54.480
für sich genommen noch nicht, dass Sie den Kaufpreis jetzt zahlen sollen.

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00:01:54.650 --> 00:02:00.930
Die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit werden gesondert im Vertrag geregelt und im Rahmen der

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00:02:00.930 --> 00:02:06.890
notariellen Abwicklung geprüft. Hier geht es ausschließlich um die Sicherung Ihres Anspruchs.

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00:02:07.760 --> 00:02:13.889
Merken Sie sich deshalb diesen Unterschied: Mit der Auflassungsvormerkung wird Ihr Anspruch gesichert.

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00:02:13.889 --> 00:02:19.958
Eigentümer werden Sie beim üblichen Kauf erst durch die erforderliche Einigung und die Eintragung des

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00:02:19.958 --> 00:02:21.040
Eigentumswechsels.

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00:02:21.210 --> 00:02:27.105
Lassen Sie sich vom Notariat bestätigen, ob die vereinbarte Sicherung eingetragen ist und welche

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00:02:27.105 --> 00:02:29.930
Bedeutung sie für Ihren konkreten Vertrag hat.
