1 00:00:09,880 --> 00:00:16,956 Sie übernehmen die Schlüssel Ihres gekauften Hauses. Bedeutet das, dass Sie in diesem Moment schon 2 00:00:16,956 --> 00:00:24,321 Eigentümer sind? Nicht unbedingt. Besitz und Eigentum beschreiben unterschiedliche Dinge und können zu 3 00:00:24,321 --> 00:00:26,920 verschiedenen Zeitpunkten übergehen. 4 00:00:27,090 --> 00:00:33,088 Besitz meint die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Eigentum betrifft ihre rechtliche Zuordnung. 5 00:00:33,088 --> 00:00:38,850 Schon ein Mieter zeigt den Unterschied: Er kann die Wohnung besitzen, ohne ihr Eigentümer zu sein. 6 00:00:39,720 --> 00:00:46,390 Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Grundstücks verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch grundsätzlich die 7 00:00:46,390 --> 00:00:52,932 Einigung über die Eigentumsänderung und die Eintragung im Grundbuch. Die dafür erforderliche besondere 8 00:00:52,932 --> 00:00:54,600 Einigung heißt Auflassung. 9 00:00:54,770 --> 00:01:00,996 Eine Schlüsselübergabe ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Ebenso bewirkt die Unterschrift unter dem 10 00:01:00,996 --> 00:01:07,469 Kaufvertrag für sich allein noch keine abgeschlossene Eigentumsumschreibung. Der Vertrag und sein Vollzug 11 00:01:07,469 --> 00:01:09,010 sind auseinanderzuhalten. 12 00:01:09,880 --> 00:01:17,836 Der Kaufvertrag regelt häufig gesondert den Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten. Gemeint ist der 13 00:01:17,836 --> 00:01:26,193 wirtschaftliche Wechsel: Ab wann darf der Käufer übernehmen, und ab wann werden ihm Erträge und laufende 14 00:01:26,193 --> 00:01:27,640 Kosten zugeordnet? 15 00:01:27,810 --> 00:01:34,612 Im üblichen Ablauf wird dieser Zeitpunkt an die Kaufpreiszahlung geknüpft. Maßgeblich bleibt die konkrete 16 00:01:34,612 --> 00:01:41,414 Vereinbarung. Der wirtschaftliche Übergang und die spätere Eintragung im Grundbuch müssen nicht am selben 17 00:01:41,414 --> 00:01:42,450 Tag stattfinden. 18 00:01:43,320 --> 00:01:49,910 Nehmen wir an, der Kaufpreis wurde vertragsgemäß bezahlt und das leer stehende Haus wird anschließend 19 00:01:49,910 --> 00:01:56,760 übergeben. Die Eintragung des Käufers im Grundbuch erfolgt in unserem Beispiel erst einige Wochen danach. 20 00:01:56,930 --> 00:02:02,502 Während dieser Zwischenzeit kann der Käufer bereits unmittelbaren Besitz haben, ohne dass die 21 00:02:02,502 --> 00:02:08,494 Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist. Die genannten Wochen sind keine zugesagte Bearbeitungszeit, 22 00:02:08,494 --> 00:02:11,010 sondern zeigen nur die zeitliche Trennung. 23 00:02:11,880 --> 00:02:18,131 Soll der Käufer schon vor der vereinbarten Zahlung übernehmen oder renovieren, ist das keine belanglose 24 00:02:18,131 --> 00:02:23,836 Terminänderung. Die Bundesnotarkammer weist für eine solche frühe Übernahme auf die notwendige 25 00:02:23,836 --> 00:02:25,960 Absicherung der Verkäuferseite hin. 26 00:02:26,130 --> 00:02:31,685 Lassen Sie die Regelungen deshalb vorab vom Notariat klären. Eine freundliche Schlüsselübergabe 27 00:02:31,685 --> 00:02:37,533 beantwortet nicht automatisch, welche Arbeiten erlaubt sind oder wie Risiken und Kosten zwischen den 28 00:02:37,533 --> 00:02:39,170 Beteiligten verteilt werden. 29 00:02:40,080 --> 00:02:47,041 Halten Sie im Ablauf auseinander, wann der Vertrag geschlossen wurde, wann Übergabe und wirtschaftlicher 30 00:02:47,041 --> 00:02:53,734 Wechsel stattfinden und wann die Eigentumsumschreibung abgeschlossen ist. Ein Übergabeprotokoll kann 31 00:02:53,734 --> 00:02:56,880 Schlüssel, Zählerstände und Zustand festhalten. 32 00:02:57,050 --> 00:03:04,330 Die Merkhilfe lautet: Schlüssel, wirtschaftlicher Übergang und Eigentum sind nicht derselbe Vorgang. Bei 33 00:03:04,330 --> 00:03:11,680 vermieteten Immobilien und anderen Sonderfällen kommen weitere Fragen hinzu, die gesondert geprüft werden 34 00:03:11,680 --> 00:03:12,170 müssen.