1 00:00:09,880 --> 00:00:16,638 Im Grundbuch des Hauses steht noch eine Grundschuld der Verkäuferbank. Muss der Käufer damit automatisch 2 00:00:16,638 --> 00:00:23,265 den alten Kredit übernehmen? Nein. Darlehensschuld und eingetragene Grundschuld sind zwei verschiedene 3 00:00:23,265 --> 00:00:23,720 Ebenen. 4 00:00:23,890 --> 00:00:30,105 Eine Grundschuld setzt rechtlich nicht voraus, dass in gleicher Höhe noch eine Forderung besteht. Deshalb 5 00:00:30,105 --> 00:00:35,788 kann ein Grundbucheintrag auch dann noch vorhanden sein, wenn ein Kredit bereits weitgehend oder 6 00:00:35,788 --> 00:00:41,767 vollständig zurückgezahlt ist. Für den Verkauf muss geklärt werden, ob das Recht bestehen bleibt oder 7 00:00:41,767 --> 00:00:43,010 gelöscht werden soll. 8 00:00:43,880 --> 00:00:50,392 Beim üblichen Verkauf soll der Käufer die Verkäufer-Grundschuld nicht übernehmen. Das Notariat prüft 9 00:00:50,392 --> 00:00:56,643 deshalb das Grundbuch und kümmert sich nach der Beurkundung um die Unterlagen für die sogenannte 10 00:00:56,643 --> 00:00:57,880 Lastenfreistellung. 11 00:00:58,050 --> 00:01:04,272 Für die Kaufpreisfälligkeit reicht nicht das bloße Versprechen, später zu löschen. Nach den Informationen 12 00:01:04,272 --> 00:01:09,902 der Bundesnotarkammer sollen die Unterlagen vorliegen, die zur Löschung eingetragener und nicht 13 00:01:09,902 --> 00:01:12,450 übernommener Belastungen erforderlich sind. 14 00:01:13,360 --> 00:01:20,096 Sichert die Grundschuld noch Verbindlichkeiten des Verkäufers, stellt die Bank ihre Löschungsunterlagen 15 00:01:20,096 --> 00:01:26,373 typischerweise nur unter einer Zahlungsauflage zur Verfügung. Dann wird ein Teil des Kaufpreises 16 00:01:26,373 --> 00:01:29,120 unmittelbar an die Verkäuferbank geleitet. 17 00:01:29,290 --> 00:01:35,818 Der Käufer zahlt dadurch insgesamt nicht mehr als den vereinbarten Kaufpreis. Der Zahlungsweg wird nur 18 00:01:35,818 --> 00:01:42,410 aufgeteilt: ein Teil dient der Ablösung, der verbleibende Betrag geht an den Verkäufer. Maßgeblich sind 19 00:01:42,410 --> 00:01:45,930 die konkrete Fälligkeitsmitteilung und der Kaufvertrag. 20 00:01:46,800 --> 00:01:52,991 Ein vereinfachtes Beispiel: Der Kaufpreis beträgt dreihundertfünfzigtausend Euro. Für die Freigabe der 21 00:01:52,991 --> 00:01:58,940 alten Grundschuld verlangt die Verkäuferbank in unserem Modell einhundertzwanzigtausend Euro. Dann 22 00:01:58,940 --> 00:02:02,400 bleiben zweihundertdreißigtausend Euro für den Verkäufer. 23 00:02:02,570 --> 00:02:09,731 Einhundertzwanzigtausend plus zweihundertdreißigtausend ergeben zusammen genau dreihundertfünfzigtausend 24 00:02:09,731 --> 00:02:16,822 Euro. Die Zahlen sind nur ein Rechenmodell. In einem echten Verkauf ergeben sich Empfänger, Beträge und 25 00:02:16,822 --> 00:02:19,370 Fristen aus den konkreten Unterlagen. 26 00:02:20,240 --> 00:02:26,464 Für Käufer ist die Reihenfolge entscheidend. Die Bundesnotarkammer beschreibt die Lastenfreistellung als 27 00:02:26,464 --> 00:02:32,149 Teil der Sicherung vor Kaufpreiszahlung. Erst wenn die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen 28 00:02:32,149 --> 00:02:35,440 vorliegen, informiert das Notariat über die Fälligkeit. 29 00:02:35,610 --> 00:02:42,254 Prüfen Sie dann die genannten Empfänger und Teilbeträge und zahlen Sie entsprechend den vertraglichen 30 00:02:42,254 --> 00:02:49,162 Vorgaben. Unklare oder widersprüchliche Zahlungsangaben gehören zurück zum zuständigen Notariat und nicht 31 00:02:49,162 --> 00:02:51,530 in eine improvisierte eigene Lösung. 32 00:02:52,400 --> 00:02:58,444 Rechtlich wird ein Grundstücksrecht nicht allein dadurch aus dem Grundbuch entfernt, dass Geld fließt. 33 00:02:58,444 --> 00:03:04,667 Für die Aufhebung verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch grundsätzlich die Aufgabeerklärung des Berechtigten 34 00:03:04,667 --> 00:03:10,889 und die Löschung im Grundbuch; die Grundbuchordnung knüpft Eintragungen regelmäßig an die Bewilligung des 35 00:03:10,889 --> 00:03:11,600 Betroffenen. 36 00:03:11,770 --> 00:03:18,402 Die Merkhilfe lautet deshalb: Kredit, Grundschuld und Zahlungsweg nicht verwechseln. Beim typischen 37 00:03:18,402 --> 00:03:25,302 Verkauf organisiert das Notariat die Löschungsunterlagen und den gesicherten Zahlungsablauf, damit eine 38 00:03:25,302 --> 00:03:31,130 nicht übernommene Verkäufer-Grundschuld den Eigentumserwerb des Käufers nicht belastet.