1 00:00:09,880 --> 00:00:16,658 Der Nachbar bietet sein Haus für vierhunderttausend Euro an. Daraus folgt nicht, dass Ihr Haus ebenfalls 2 00:00:16,658 --> 00:00:23,110 vierhunderttausend Euro wert ist. Ein Angebotspreis ist zunächst eine Forderung am Markt, noch kein 3 00:00:23,110 --> 00:00:25,000 nachgewiesener Verkaufserlös. 4 00:00:25,170 --> 00:00:32,670 Um eine Verkaufsentscheidung einzuordnen, sollten Sie drei Begriffe trennen: Marktwert, Angebotspreis und 5 00:00:32,670 --> 00:00:35,170 tatsächlich vereinbarter Kaufpreis. 6 00:00:36,040 --> 00:00:41,824 Der Marktwert, im Gesetz auch Verkehrswert genannt, bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt. Er 7 00:00:41,824 --> 00:00:47,374 beschreibt den Preis, der nach den Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten der Immobilie im 8 00:00:47,374 --> 00:00:50,120 gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. 9 00:00:50,290 --> 00:00:56,542 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sollen diese Einordnung nicht bestimmen. Der eigene 10 00:00:56,542 --> 00:01:02,992 Geldbedarf oder der ursprüngliche Kaufpreis machen aus einer gewünschten Summe deshalb noch keinen 11 00:01:02,992 --> 00:01:03,650 Marktwert. 12 00:01:04,520 --> 00:01:10,782 Der Angebotspreis wird für die Vermarktung festgelegt. Er kann sich an einer begründeten Werteinordnung 13 00:01:10,782 --> 00:01:15,160 orientieren und zugleich die gewählte Verkaufsstrategie berücksichtigen. 14 00:01:15,330 --> 00:01:22,002 Er sollte aber nicht durch einen beliebig hohen Aufschlag vom Objekt und der Nachfrage entkoppelt werden. 15 00:01:22,002 --> 00:01:28,673 Ein höherer Startpreis garantiert keinen höheren Abschluss. Ob Interessenten den Preis akzeptieren, zeigt 16 00:01:28,673 --> 00:01:30,770 sich erst im Vermarktungsverlauf. 17 00:01:31,640 --> 00:01:38,637 Nehmen wir für ein frei erfundenes Objekt eine Werteinordnung von dreihundertfünfzigtausend Euro an. Der 18 00:01:38,637 --> 00:01:45,163 Verkäufer startet mit dreihundertfünfundsechzigtausend Euro. Später einigen sich die Parteien auf 19 00:01:45,163 --> 00:01:47,720 dreihundertfünfundfünfzigtausend Euro. 20 00:01:47,890 --> 00:01:54,082 Die drei Werte können nebeneinander bestehen, weil sie verschiedene Aussagen treffen. Das Beispiel ist 21 00:01:54,082 --> 00:01:58,210 keine Prognose und zeigt keine allgemeingültige Verhandlungsreserve. 22 00:01:59,080 --> 00:02:05,396 Inserate zeigen Ihnen zunächst, zu welchen Preisen andere Eigentümer anbieten. Sie zeigen nicht 23 00:02:05,396 --> 00:02:08,920 automatisch, welcher Betrag am Ende beurkundet wurde. 24 00:02:09,090 --> 00:02:14,771 Auch zwei Häuser in derselben Straße können sich bei Grundstück, Zustand, Flächen und Rechten deutlich 25 00:02:14,771 --> 00:02:20,061 unterscheiden. Eine belastbare Einordnung braucht passende Vergleichsdaten und nachvollziehbare 26 00:02:20,061 --> 00:02:23,570 Objektinformationen, nicht nur eine Liste hoher Angebotspreise. 27 00:02:24,480 --> 00:02:30,405 Fragen Sie bei einer Preiseinschätzung nach dem Stichtag, den verwendeten Daten und den berücksichtigten 28 00:02:30,405 --> 00:02:36,160 Eigenschaften. Eine einzelne Zahl ohne Erklärung hilft bei einer wichtigen Entscheidung nur begrenzt. 29 00:02:36,330 --> 00:02:43,683 Der Marktwert ist eine begründete Einordnung, der Angebotspreis eine Vermarktungsentscheidung und der 30 00:02:43,683 --> 00:02:50,890 Kaufpreis das Ergebnis der konkreten Einigung. Diese Trennung macht Preisgespräche deutlich klarer.