WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.658
Der Nachbar bietet sein Haus für vierhunderttausend Euro an. Daraus folgt nicht, dass Ihr Haus ebenfalls

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00:00:16.658 --> 00:00:23.110
vierhunderttausend Euro wert ist. Ein Angebotspreis ist zunächst eine Forderung am Markt, noch kein

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00:00:23.110 --> 00:00:25.000
nachgewiesener Verkaufserlös.

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00:00:25.170 --> 00:00:32.670
Um eine Verkaufsentscheidung einzuordnen, sollten Sie drei Begriffe trennen: Marktwert, Angebotspreis
und

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00:00:32.670 --> 00:00:35.170
tatsächlich vereinbarter Kaufpreis.

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00:00:36.040 --> 00:00:41.824
Der Marktwert, im Gesetz auch Verkehrswert genannt, bezieht sich auf einen bestimmten Zeitpunkt. Er

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00:00:41.824 --> 00:00:47.374
beschreibt den Preis, der nach den Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten der Immobilie im

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00:00:47.374 --> 00:00:50.120
gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

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00:00:50.290 --> 00:00:56.542
Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sollen diese Einordnung nicht bestimmen. Der eigene

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00:00:56.542 --> 00:01:02.992
Geldbedarf oder der ursprüngliche Kaufpreis machen aus einer gewünschten Summe deshalb noch keinen

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00:01:02.992 --> 00:01:03.650
Marktwert.

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00:01:04.520 --> 00:01:10.782
Der Angebotspreis wird für die Vermarktung festgelegt. Er kann sich an einer begründeten Werteinordnung

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00:01:10.782 --> 00:01:15.160
orientieren und zugleich die gewählte Verkaufsstrategie berücksichtigen.

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00:01:15.330 --> 00:01:22.002
Er sollte aber nicht durch einen beliebig hohen Aufschlag vom Objekt und der Nachfrage entkoppelt
werden.

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00:01:22.002 --> 00:01:28.673
Ein höherer Startpreis garantiert keinen höheren Abschluss. Ob Interessenten den Preis akzeptieren, zeigt

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00:01:28.673 --> 00:01:30.770
sich erst im Vermarktungsverlauf.

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00:01:31.640 --> 00:01:38.637
Nehmen wir für ein frei erfundenes Objekt eine Werteinordnung von dreihundertfünfzigtausend Euro an.
Der

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00:01:38.637 --> 00:01:45.163
Verkäufer startet mit dreihundertfünfundsechzigtausend Euro. Später einigen sich die Parteien auf

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00:01:45.163 --> 00:01:47.720
dreihundertfünfundfünfzigtausend Euro.

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00:01:47.890 --> 00:01:54.082
Die drei Werte können nebeneinander bestehen, weil sie verschiedene Aussagen treffen. Das Beispiel ist

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00:01:54.082 --> 00:01:58.210
keine Prognose und zeigt keine allgemeingültige Verhandlungsreserve.

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00:01:59.080 --> 00:02:05.396
Inserate zeigen Ihnen zunächst, zu welchen Preisen andere Eigentümer anbieten. Sie zeigen nicht

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00:02:05.396 --> 00:02:08.920
automatisch, welcher Betrag am Ende beurkundet wurde.

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00:02:09.090 --> 00:02:14.771
Auch zwei Häuser in derselben Straße können sich bei Grundstück, Zustand, Flächen und Rechten
deutlich

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00:02:14.771 --> 00:02:20.061
unterscheiden. Eine belastbare Einordnung braucht passende Vergleichsdaten und nachvollziehbare

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00:02:20.061 --> 00:02:23.570
Objektinformationen, nicht nur eine Liste hoher Angebotspreise.

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00:02:24.480 --> 00:02:30.405
Fragen Sie bei einer Preiseinschätzung nach dem Stichtag, den verwendeten Daten und den
berücksichtigten

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00:02:30.405 --> 00:02:36.160
Eigenschaften. Eine einzelne Zahl ohne Erklärung hilft bei einer wichtigen Entscheidung nur begrenzt.

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00:02:36.330 --> 00:02:43.683
Der Marktwert ist eine begründete Einordnung, der Angebotspreis eine Vermarktungsentscheidung und der

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00:02:43.683 --> 00:02:50.890
Kaufpreis das Ergebnis der konkreten Einigung. Diese Trennung macht Preisgespräche deutlich klarer.
