WEBVTT

1
00:00:09.880 --> 00:00:16.462
Ein Angebotspreis ist nicht schon deshalb richtig, weil er einmal festgelegt wurde. Während der

2
00:00:16.462 --> 00:00:23.736
Vermarktung kommen neue Informationen hinzu: ernsthafte Anfragen, Besichtigungen, Rückfragen und
konkrete

3
00:00:23.736 --> 00:00:24.360
Angebote.

4
00:00:24.530 --> 00:00:30.344
Wichtig ist, nicht auf jedes einzelne Signal hektisch zu reagieren. Entscheidend ist, ob sich über

5
00:00:30.344 --> 00:00:36.515
mehrere Beobachtungen ein nachvollziehbares Muster ergibt und ob die ursprünglichen Vergleichsdaten
noch

6
00:00:36.515 --> 00:00:36.930
passen.

7
00:00:37.800 --> 00:00:44.666
Viele Aufrufe eines Inserats zeigen zunächst nur Aufmerksamkeit. Aussagekräftiger wird es, wenn

8
00:00:44.666 --> 00:00:52.037
Interessenten vollständige Unterlagen anfordern, einen Besichtigungstermin wahrnehmen und
anschließend

9
00:00:52.037 --> 00:00:55.000
konkrete Fragen oder ein Angebot stellen.

10
00:00:55.170 --> 00:01:01.573
Bleibt Reichweite vorhanden, aber qualifizierte Nachfrage dauerhaft schwach, ist das ein Anlass zur

11
00:01:01.573 --> 00:01:08.169
Prüfung. Trotzdem muss getrennt werden, ob Preis, Präsentation, Unterlagen oder Zielgruppe die Ursache

12
00:01:08.169 --> 00:01:09.010
sein könnten.

13
00:01:09.920 --> 00:01:16.307
Die Immobilienwertermittlungsverordnung verlangt für Vergleichspreise hinreichend übereinstimmende

14
00:01:16.307 --> 00:01:23.020
Grundstücksmerkmale und eine hinreichende zeitliche Nähe zum Wertermittlungsstichtag. Abweichungen
sind

15
00:01:23.020 --> 00:01:25.040
sachgerecht zu berücksichtigen.

16
00:01:25.210 --> 00:01:31.559
Darum ist ein einzelnes Inserat in der Nachbarschaft kein belastbarer Beweis. Ein Preischeck sollte

17
00:01:31.559 --> 00:01:37.460
mehrere geeignete Daten zusammenführen und Unterschiede in Lage, Größe, Zustand und weiteren

18
00:01:37.460 --> 00:01:40.410
wertbeeinflussenden Merkmalen berücksichtigen.

19
00:01:41.280 --> 00:01:47.469
Nur als Rechenmodell setzen wir einen Angebotspreis von vierhundertzwanzigtausend Euro und eine frei

20
00:01:47.469 --> 00:01:53.411
erfundene Vergleichsspanne von dreihundertneunzigtausend bis vierhundertzehntausend Euro an. Zur

21
00:01:53.411 --> 00:01:56.320
Oberkante beträgt der Abstand zehntausend Euro.

22
00:01:56.490 --> 00:02:03.211
Das ist keine Empfehlung, den Preis genau um diesen Betrag zu senken. Das Beispiel zeigt nur: Liegt der

23
00:02:03.211 --> 00:02:09.671
eigene Ansatz außerhalb einer sauber hergeleiteten Vergleichsspanne, sollte die Begründung nochmals

24
00:02:09.671 --> 00:02:10.650
geprüft werden.

25
00:02:11.520 --> 00:02:17.780
Die Verordnung stellt ausdrücklich auf geeignete, aktuelle und repräsentative Daten ab. Ungewöhnliche

26
00:02:17.780 --> 00:02:22.800
oder persönliche Verhältnisse sind bei der Auswahl der Daten gesondert zu prüfen.

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00:02:22.970 --> 00:02:30.237
Deshalb ist weder ein besonders niedriges Einzelangebot noch ein sehr optimistischer Wunschpreis allein

28
00:02:30.237 --> 00:02:36.586
eine belastbare Marktgrundlage. Aussagekräftiger sind mehrere passende Vergleichsdaten und

29
00:02:36.586 --> 00:02:40.890
übereinstimmende Rückmeldungen aus der laufenden Vermarktung.

30
00:02:41.760 --> 00:02:48.385
Vor einer Preisänderung sollten die verfügbaren Daten aktualisiert und mögliche andere Ursachen geprüft

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00:02:48.385 --> 00:02:55.010
werden: Sind Fotos, Grundriss und Unterlagen vollständig? Erreicht das Inserat die richtige Zielgruppe?

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00:02:55.010 --> 00:02:57.840
Sind die Vergleichsobjekte wirklich passend?

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00:02:58.010 --> 00:03:03.885
Wird der Angebotspreis angepasst, sollte der Grund dokumentiert werden. Danach beginnt eine neue

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00:03:03.885 --> 00:03:10.311
Beobachtungsphase. So bleibt nachvollziehbar, welche Annahme verändert wurde und ob sich die Qualität
der

35
00:03:10.311 --> 00:03:12.330
Nachfrage tatsächlich verbessert.
