1 00:00:09,880 --> 00:00:17,076 Bei Immobilienfotos hilft eine einfache Trennung: Technische Korrekturen sollen das vorhandene Motiv 2 00:00:17,076 --> 00:00:24,200 besser lesbar machen. Inhaltliche Änderungen verändern dagegen, was ein Interessent über das Objekt 3 00:00:24,200 --> 00:00:24,920 wahrnimmt. 4 00:00:25,090 --> 00:00:31,413 Helligkeit, Weißabgleich, gerader Horizont oder ein sinnvoller Zuschnitt können die Darstellung 5 00:00:31,413 --> 00:00:38,069 verbessern. Wird aber ein Riss, ein Heizkörper, ein Nachbargebäude oder ein fest vorhandenes Bauteil 6 00:00:38,069 --> 00:00:41,730 entfernt, entsteht eine andere Aussage über das Objekt. 7 00:00:42,600 --> 00:00:48,904 Ein Weitwinkelobjektiv kann kleine Räume vollständig erfassen. Problematisch wird es, wenn die 8 00:00:48,904 --> 00:00:55,878 Perspektive Raumgrößen oder Abstände so stark überzeichnet, dass der Eindruck nicht mehr zum realen Raum 9 00:00:55,878 --> 00:00:56,280 passt. 10 00:00:56,450 --> 00:01:02,415 Zeigen Sie deshalb lieber mehrere nachvollziehbare Blickrichtungen und halten Sie vertikale Linien 11 00:01:02,415 --> 00:01:08,015 möglichst ruhig. Ein Foto ersetzt keine Flächenangabe und keine Besichtigung; es soll beides 12 00:01:08,015 --> 00:01:10,450 unterstützen, nicht optisch überstimmen. 13 00:01:11,360 --> 00:01:17,558 Für ein gewerbliches Exposé ist entscheidend, ob eine Änderung die Aussage über wesentliche Merkmale 14 00:01:17,558 --> 00:01:23,880 beeinflusst. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst im geschäftlichen Kontext irreführende 15 00:01:23,880 --> 00:01:29,520 Angaben über wesentliche Eigenschaften; dazu können auch bildliche Darstellungen beitragen. 16 00:01:29,690 --> 00:01:35,811 Ein Staubfleck im Bildsensor ist etwas anderes als ein Feuchtigkeitsschaden an der Wand. Temporäre 17 00:01:35,811 --> 00:01:42,370 persönliche Gegenstände können anders behandelt werden als fest eingebaute Ausstattung. Im Zweifel bleibt 18 00:01:42,370 --> 00:01:45,930 die reale Eigenschaft sichtbar und wird sachlich erklärt. 19 00:01:46,840 --> 00:01:53,170 Virtuelle Möblierung kann helfen, Größen und Nutzungsideen zu erklären. Sie sollte aber klar als 20 00:01:53,170 --> 00:01:57,720 Visualisierung erkennbar sein und den Originalzustand nicht ersetzen. 21 00:01:57,890 --> 00:02:04,647 Besonders kritisch sind Änderungen an Fenstern, Türen, Grundriss, Aussicht oder fest eingebauter 22 00:02:04,647 --> 00:02:11,897 Ausstattung. Solche Elemente prägen das Objekt selbst. Eine Gestaltungsidee darf nicht wie eine bereits 23 00:02:11,897 --> 00:02:14,290 vorhandene Eigenschaft erscheinen. 24 00:02:15,160 --> 00:02:22,000 Auch Außenbilder transportieren Fakten: Aussicht, Abstand zur Nachbarbebauung, Straßenraum und 25 00:02:22,000 --> 00:02:28,840 Grundstückssituation. Eine normale Wetter- oder Farbkorrektur verändert diese Geometrie nicht. 26 00:02:29,010 --> 00:02:35,915 Wer dagegen störende Gebäude, Leitungen oder dauerhafte Umgebungselemente entfernt, kann einen falschen 27 00:02:35,915 --> 00:02:42,819 Lageeindruck erzeugen. Wenn ein ergänzendes Stimmungsbild gezeigt wird, sollte klar sein, dass es nicht 28 00:02:42,819 --> 00:02:45,970 die konkrete Aussicht aus dem Objekt darstellt. 29 00:02:46,880 --> 00:02:53,453 Bewahren Sie das Originalbild und prüfen Sie die veröffentlichte Fassung daneben. Ist die Raumgeometrie 30 00:02:53,453 --> 00:03:00,091 plausibel? Wurde eine reale Eigenschaft entfernt? Ist eine virtuelle Ergänzung eindeutig gekennzeichnet? 31 00:03:00,091 --> 00:03:03,920 Passt die Bildaussage zum Text und zum tatsächlichen Objekt? 32 00:03:04,090 --> 00:03:10,377 So bleibt Bildbearbeitung ein Werkzeug für Lesbarkeit statt für eine neue Realität. Die konkrete 33 00:03:10,377 --> 00:03:16,730 rechtliche Bewertung kann vom Einzelfall abhängen; diese redaktionelle Prüfung ersetzt sie nicht.