WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:17.076
Bei Immobilienfotos hilft eine einfache Trennung: Technische Korrekturen sollen das vorhandene Motiv

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00:00:17.076 --> 00:00:24.200
besser lesbar machen. Inhaltliche Änderungen verändern dagegen, was ein Interessent über das Objekt

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00:00:24.200 --> 00:00:24.920
wahrnimmt.

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00:00:25.090 --> 00:00:31.413
Helligkeit, Weißabgleich, gerader Horizont oder ein sinnvoller Zuschnitt können die Darstellung

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00:00:31.413 --> 00:00:38.069
verbessern. Wird aber ein Riss, ein Heizkörper, ein Nachbargebäude oder ein fest vorhandenes Bauteil

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00:00:38.069 --> 00:00:41.730
entfernt, entsteht eine andere Aussage über das Objekt.

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00:00:42.600 --> 00:00:48.904
Ein Weitwinkelobjektiv kann kleine Räume vollständig erfassen. Problematisch wird es, wenn die

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00:00:48.904 --> 00:00:55.878
Perspektive Raumgrößen oder Abstände so stark überzeichnet, dass der Eindruck nicht mehr zum realen
Raum

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00:00:55.878 --> 00:00:56.280
passt.

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00:00:56.450 --> 00:01:02.415
Zeigen Sie deshalb lieber mehrere nachvollziehbare Blickrichtungen und halten Sie vertikale Linien

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00:01:02.415 --> 00:01:08.015
möglichst ruhig. Ein Foto ersetzt keine Flächenangabe und keine Besichtigung; es soll beides

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00:01:08.015 --> 00:01:10.450
unterstützen, nicht optisch überstimmen.

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00:01:11.360 --> 00:01:17.558
Für ein gewerbliches Exposé ist entscheidend, ob eine Änderung die Aussage über wesentliche Merkmale

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00:01:17.558 --> 00:01:23.880
beeinflusst. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfasst im geschäftlichen Kontext irreführende

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00:01:23.880 --> 00:01:29.520
Angaben über wesentliche Eigenschaften; dazu können auch bildliche Darstellungen beitragen.

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00:01:29.690 --> 00:01:35.811
Ein Staubfleck im Bildsensor ist etwas anderes als ein Feuchtigkeitsschaden an der Wand. Temporäre

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00:01:35.811 --> 00:01:42.370
persönliche Gegenstände können anders behandelt werden als fest eingebaute Ausstattung. Im Zweifel
bleibt

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00:01:42.370 --> 00:01:45.930
die reale Eigenschaft sichtbar und wird sachlich erklärt.

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00:01:46.840 --> 00:01:53.170
Virtuelle Möblierung kann helfen, Größen und Nutzungsideen zu erklären. Sie sollte aber klar als

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00:01:53.170 --> 00:01:57.720
Visualisierung erkennbar sein und den Originalzustand nicht ersetzen.

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00:01:57.890 --> 00:02:04.647
Besonders kritisch sind Änderungen an Fenstern, Türen, Grundriss, Aussicht oder fest eingebauter

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00:02:04.647 --> 00:02:11.897
Ausstattung. Solche Elemente prägen das Objekt selbst. Eine Gestaltungsidee darf nicht wie eine bereits

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00:02:11.897 --> 00:02:14.290
vorhandene Eigenschaft erscheinen.

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00:02:15.160 --> 00:02:22.000
Auch Außenbilder transportieren Fakten: Aussicht, Abstand zur Nachbarbebauung, Straßenraum und

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00:02:22.000 --> 00:02:28.840
Grundstückssituation. Eine normale Wetter- oder Farbkorrektur verändert diese Geometrie nicht.

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00:02:29.010 --> 00:02:35.915
Wer dagegen störende Gebäude, Leitungen oder dauerhafte Umgebungselemente entfernt, kann einen
falschen

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00:02:35.915 --> 00:02:42.819
Lageeindruck erzeugen. Wenn ein ergänzendes Stimmungsbild gezeigt wird, sollte klar sein, dass es nicht

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00:02:42.819 --> 00:02:45.970
die konkrete Aussicht aus dem Objekt darstellt.

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00:02:46.880 --> 00:02:53.453
Bewahren Sie das Originalbild und prüfen Sie die veröffentlichte Fassung daneben. Ist die Raumgeometrie

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00:02:53.453 --> 00:03:00.091
plausibel? Wurde eine reale Eigenschaft entfernt? Ist eine virtuelle Ergänzung eindeutig gekennzeichnet?

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00:03:00.091 --> 00:03:03.920
Passt die Bildaussage zum Text und zum tatsächlichen Objekt?

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00:03:04.090 --> 00:03:10.377
So bleibt Bildbearbeitung ein Werkzeug für Lesbarkeit statt für eine neue Realität. Die konkrete

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00:03:10.377 --> 00:03:16.730
rechtliche Bewertung kann vom Einzelfall abhängen; diese redaktionelle Prüfung ersetzt sie nicht.
