1 00:00:09,880 --> 00:00:15,178 Eine gute Preisverhandlung beginnt mit nachvollziehbaren Gründen. Der Betrag, den Sie persönlich 2 00:00:15,178 --> 00:00:20,200 benötigen oder gerne erzielen möchten, ist noch kein Beleg für den Marktwert der Immobilie. 3 00:00:20,370 --> 00:00:27,438 Für den Marktbezug zählen unter anderem Lage, Zustand und rechtliche Gegebenheiten. Erklären Sie, worauf 4 00:00:27,438 --> 00:00:33,895 Ihre Preisvorstellung beruht und welche Annahmen noch unsicher sind. Ein Angebotspreis ist kein 5 00:00:33,895 --> 00:00:35,730 garantierter Verkaufserlös. 6 00:00:36,600 --> 00:00:44,021 Ein anderes Haus in derselben Stadt reicht als Vergleich noch nicht aus. Prüfen Sie Lage, Größe, Zustand, 7 00:00:44,021 --> 00:00:51,160 Nutzung und den Zeitpunkt der verfügbaren Daten. Unterschiede dürfen nicht einfach übergangen werden. 8 00:00:51,330 --> 00:00:58,255 Die Immobilienwertermittlungsverordnung stellt bei Vergleichspreisen auf geeignete Kaufpreise hinreichend 9 00:00:58,255 --> 00:01:05,048 ähnlicher Grundstücke ab. Ein Inserat zeigt dagegen zunächst nur einen geforderten Preis. Verwenden Sie 10 00:01:05,048 --> 00:01:09,730 beide Informationen nicht ungekennzeichnet als dieselbe Datengrundlage. 11 00:01:10,600 --> 00:01:17,464 Rechnungen und Modernisierungsnachweise helfen, Maßnahmen und Zustand zu erklären. Sie belegen aber nicht 12 00:01:17,464 --> 00:01:22,040 automatisch, welchen zusätzlichen Betrag ein Käufer dafür heute zahlt. 13 00:01:22,210 --> 00:01:28,706 Unser fiktives Beispiel: Dreißigtausend Euro Modernisierungskosten bedeuten nicht zwangsläufig 14 00:01:28,706 --> 00:01:35,547 dreißigtausend Euro mehr Verkaufspreis. Die tatsächliche Wirkung hängt vom Objekt und vom Markt ab. 15 00:01:35,547 --> 00:01:41,490 Begründen Sie deshalb die Qualität und den Nutzen, statt Kosten einfach aufzuschlagen. 16 00:01:42,360 --> 00:01:49,233 Fragen Sie bei einem Abschlagswunsch nach dem konkreten Grund. Geht es um einen festgestellten Schaden, 17 00:01:49,233 --> 00:01:55,905 einen persönlichen Umbauwunsch oder eine andere Preisvorstellung? Diese Dinge sind nicht automatisch 18 00:01:55,905 --> 00:01:57,240 gleich zu behandeln. 19 00:01:57,410 --> 00:02:04,504 Prüfen Sie den Beleg und die Bedeutung für Ihr Objekt. Ungeklärte technische Fragen gehören zu einer 20 00:02:04,504 --> 00:02:11,882 fachkundigen Person. Bestätigte Probleme sollten sachlich berücksichtigt werden. Eine spontane Vermutung 21 00:02:11,882 --> 00:02:16,210 ist weder eine Diagnose noch eine belastbare Preisbegründung. 22 00:02:17,080 --> 00:02:24,475 Ein Preisangebot lässt sich nur sinnvoll beurteilen, wenn klar ist, was enthalten ist. Benennen Sie 23 00:02:24,475 --> 00:02:31,720 Inventar, mitverkaufte Bestandteile, Rechte und Belastungen sowie den gewünschten Übergabetermin. 24 00:02:31,890 --> 00:02:38,174 Ändert sich der Umfang, vergleichen Sie nicht einfach die alten Preiszahlen weiter. Halten Sie die 25 00:02:38,174 --> 00:02:44,138 geänderten Punkte fest und lassen Sie die spätere Vertragsgestaltung mit dem Notariat klären. 26 00:02:44,138 --> 00:02:48,370 Vermeintliche Nebenpunkte können für beide Seiten wesentlich sein. 27 00:02:49,240 --> 00:02:55,917 Fassen Sie den besprochenen Preis, den Umfang und offene Voraussetzungen verständlich zusammen. Erfinden 28 00:02:55,917 --> 00:03:02,657 Sie keine weiteren Kaufangebote oder Fristen, um Druck zu erzeugen. Eine sachliche Begründung bleibt auch 29 00:03:02,657 --> 00:03:04,840 nach dem Gespräch nachvollziehbar. 30 00:03:05,010 --> 00:03:11,989 Die Verhandlung ersetzt nicht die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrags. Klären Sie offene 31 00:03:11,989 --> 00:03:18,833 Punkte vor der Unterzeichnung. Ziel ist eine begründete Einigung, die zum Objekt und zum vereinbarten 32 00:03:18,833 --> 00:03:24,050 Ablauf passt, nicht ein scheinbar sicherer Abschluss durch eine bloße Zusage.