WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:15.178
Eine gute Preisverhandlung beginnt mit nachvollziehbaren Gründen. Der Betrag, den Sie persönlich

2
00:00:15.178 --> 00:00:20.200
benötigen oder gerne erzielen möchten, ist noch kein Beleg für den Marktwert der Immobilie.

3
00:00:20.370 --> 00:00:27.438
Für den Marktbezug zählen unter anderem Lage, Zustand und rechtliche Gegebenheiten. Erklären Sie,
worauf

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00:00:27.438 --> 00:00:33.895
Ihre Preisvorstellung beruht und welche Annahmen noch unsicher sind. Ein Angebotspreis ist kein

5
00:00:33.895 --> 00:00:35.730
garantierter Verkaufserlös.

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00:00:36.600 --> 00:00:44.021
Ein anderes Haus in derselben Stadt reicht als Vergleich noch nicht aus. Prüfen Sie Lage, Größe, Zustand,

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00:00:44.021 --> 00:00:51.160
Nutzung und den Zeitpunkt der verfügbaren Daten. Unterschiede dürfen nicht einfach übergangen werden.

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00:00:51.330 --> 00:00:58.255
Die Immobilienwertermittlungsverordnung stellt bei Vergleichspreisen auf geeignete Kaufpreise hinreichend

9
00:00:58.255 --> 00:01:05.048
ähnlicher Grundstücke ab. Ein Inserat zeigt dagegen zunächst nur einen geforderten Preis. Verwenden Sie

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00:01:05.048 --> 00:01:09.730
beide Informationen nicht ungekennzeichnet als dieselbe Datengrundlage.

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00:01:10.600 --> 00:01:17.464
Rechnungen und Modernisierungsnachweise helfen, Maßnahmen und Zustand zu erklären. Sie belegen
aber nicht

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00:01:17.464 --> 00:01:22.040
automatisch, welchen zusätzlichen Betrag ein Käufer dafür heute zahlt.

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00:01:22.210 --> 00:01:28.706
Unser fiktives Beispiel: Dreißigtausend Euro Modernisierungskosten bedeuten nicht zwangsläufig

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00:01:28.706 --> 00:01:35.547
dreißigtausend Euro mehr Verkaufspreis. Die tatsächliche Wirkung hängt vom Objekt und vom Markt ab.

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00:01:35.547 --> 00:01:41.490
Begründen Sie deshalb die Qualität und den Nutzen, statt Kosten einfach aufzuschlagen.

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00:01:42.360 --> 00:01:49.233
Fragen Sie bei einem Abschlagswunsch nach dem konkreten Grund. Geht es um einen festgestellten
Schaden,

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00:01:49.233 --> 00:01:55.905
einen persönlichen Umbauwunsch oder eine andere Preisvorstellung? Diese Dinge sind nicht automatisch

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00:01:55.905 --> 00:01:57.240
gleich zu behandeln.

19
00:01:57.410 --> 00:02:04.504
Prüfen Sie den Beleg und die Bedeutung für Ihr Objekt. Ungeklärte technische Fragen gehören zu einer

20
00:02:04.504 --> 00:02:11.882
fachkundigen Person. Bestätigte Probleme sollten sachlich berücksichtigt werden. Eine spontane
Vermutung

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00:02:11.882 --> 00:02:16.210
ist weder eine Diagnose noch eine belastbare Preisbegründung.

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00:02:17.080 --> 00:02:24.475
Ein Preisangebot lässt sich nur sinnvoll beurteilen, wenn klar ist, was enthalten ist. Benennen Sie

23
00:02:24.475 --> 00:02:31.720
Inventar, mitverkaufte Bestandteile, Rechte und Belastungen sowie den gewünschten Übergabetermin.

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00:02:31.890 --> 00:02:38.174
Ändert sich der Umfang, vergleichen Sie nicht einfach die alten Preiszahlen weiter. Halten Sie die

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00:02:38.174 --> 00:02:44.138
geänderten Punkte fest und lassen Sie die spätere Vertragsgestaltung mit dem Notariat klären.

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00:02:44.138 --> 00:02:48.370
Vermeintliche Nebenpunkte können für beide Seiten wesentlich sein.

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00:02:49.240 --> 00:02:55.917
Fassen Sie den besprochenen Preis, den Umfang und offene Voraussetzungen verständlich zusammen.
Erfinden

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00:02:55.917 --> 00:03:02.657
Sie keine weiteren Kaufangebote oder Fristen, um Druck zu erzeugen. Eine sachliche Begründung bleibt
auch

29
00:03:02.657 --> 00:03:04.840
nach dem Gespräch nachvollziehbar.

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00:03:05.010 --> 00:03:11.989
Die Verhandlung ersetzt nicht die notarielle Beurkundung des Grundstückskaufvertrags. Klären Sie offene

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00:03:11.989 --> 00:03:18.833
Punkte vor der Unterzeichnung. Ziel ist eine begründete Einigung, die zum Objekt und zum vereinbarten

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00:03:18.833 --> 00:03:24.050
Ablauf passt, nicht ein scheinbar sicherer Abschluss durch eine bloße Zusage.
