1 00:00:09,880 --> 00:00:16,977 Ein Haus ist verkauft – ist damit auch der laufende Immobilienkredit automatisch erledigt? Nein. 2 00:00:16,977 --> 00:00:21,560 Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind zwei getrennte Verträge. 3 00:00:21,730 --> 00:00:27,629 Der Käufer übernimmt deshalb nicht einfach Ihren persönlichen Kredit. Vor dem Verkauf muss geklärt 4 00:00:27,629 --> 00:00:33,467 werden, wie das bestehende Darlehen zurückgeführt und die als Sicherheit eingetragene Grundschuld 5 00:00:33,467 --> 00:00:34,370 behandelt wird. 6 00:00:35,240 --> 00:00:42,061 Sobald der Verkauf konkret wird, gehört die finanzierende Bank in die Planung. Entscheidend ist nicht nur 7 00:00:42,061 --> 00:00:48,362 die Restschuld aus einem alten Kontoauszug, sondern der Betrag, den die Bank für die tatsächliche 8 00:00:48,362 --> 00:00:51,480 Ablösung zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt. 9 00:00:51,650 --> 00:00:58,037 Dieser Betrag kann neben dem noch offenen Kapital weitere vertraglich oder gesetzlich geschuldete 10 00:00:58,037 --> 00:01:04,819 Positionen enthalten. Deshalb sollte die Verkaufsrechnung mit einer aktuellen Bankauskunft arbeiten und 11 00:01:04,819 --> 00:01:07,650 nicht mit einer groben Restschuldschätzung. 12 00:01:08,520 --> 00:01:14,671 Ist der Kredit durch eine Grundschuld abgesichert, muss die Käuferseite vor einer nicht übernommenen 13 00:01:14,671 --> 00:01:20,760 Verkäuferbelastung geschützt werden. Die Bundesnotarkammer beschreibt dafür die Lastenfreistellung. 14 00:01:20,930 --> 00:01:27,340 Sichert die Grundschuld noch Verbindlichkeiten, kann die Bank ihre Löschungsunterlagen von einer Zahlung 15 00:01:27,340 --> 00:01:33,812 abhängig machen. Dann weist der notarielle Vollzug einen Teil des Kaufpreises direkt an die Bank; nur der 16 00:01:33,812 --> 00:01:39,914 verbleibende Teil geht an den Verkäufer. Der Käufer zahlt insgesamt nicht mehr als den vereinbarten 17 00:01:39,914 --> 00:01:40,530 Kaufpreis. 18 00:01:41,440 --> 00:01:48,304 Ein vereinfachtes Modell: Der Kaufpreis beträgt vierhundertzwanzigtausend Euro. Die aktuelle Bankauskunft 19 00:01:48,304 --> 00:01:54,579 nennt für die Ablösung in unserem Beispiel einhundertachtundsechzigtausend Euro. Dann verbleiben 20 00:01:54,579 --> 00:01:58,240 zweihundertzweiundfünfzigtausend Euro für den Verkäufer. 21 00:01:58,410 --> 00:02:03,927 Einhundertachtundsechzigtausend plus zweihundertzweiundfünfzigtausend ergeben genau 22 00:02:03,927 --> 00:02:10,574 vierhundertzwanzigtausend Euro. Der Bankbetrag ist hier bewusst ein Gesamtmodell und nicht bloß eine 23 00:02:10,574 --> 00:02:16,490 angenommene Restschuld. Reale Beträge ergeben sich aus Vertrag, Bankauskunft und Vollzug. 24 00:02:17,360 --> 00:02:23,787 Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzins kann eine vorzeitige Rückzahlung während 25 00:02:23,787 --> 00:02:29,786 der Sollzinsbindung an ein berechtigtes Interesse geknüpft sein. Das Gesetz regelt außerdem, unter 26 00:02:29,786 --> 00:02:34,560 welchen Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden kann. 27 00:02:34,730 --> 00:02:41,253 Für die Verkaufskalkulation heißt das: Eine mögliche Entschädigung weder automatisch mit null noch mit 28 00:02:41,253 --> 00:02:47,775 einem pauschalen Prozentsatz ansetzen. Lassen Sie sich den konkreten Ablösebetrag und seine Berechnung 29 00:02:47,775 --> 00:02:53,850 für Ihren Vertrag nennen. Gesetzliche Ausschlussgründe können im Einzelfall eine Rolle spielen. 30 00:02:54,760 --> 00:03:01,880 Für die Vorbereitung genügen vier klare Arbeitsgrundlagen: der aktuelle Darlehensvertrag, eine belastbare 31 00:03:01,880 --> 00:03:08,322 Bankauskunft zum Ablösebetrag, die Informationen zur eingetragenen Grundschuld und der geplante 32 00:03:08,322 --> 00:03:09,000 Kaufpreis. 33 00:03:09,170 --> 00:03:16,198 Erst daraus lässt sich seriös ableiten, welcher Betrag nach der Ablösung tatsächlich beim Verkäufer 34 00:03:16,198 --> 00:03:23,369 verbleibt. Die Merkhilfe lautet: Verkaufspreis, Restschuld und Ablösebetrag sind nicht dieselbe Zahl. 35 00:03:23,369 --> 00:03:30,610 Bank und Notariat liefern die konkreten Werte und den sicheren Zahlungsweg für den jeweiligen Verkauf.