1 00:00:09,880 --> 00:00:16,761 Nach einer Trennung soll das gemeinsame Haus verkauft werden oder einer möchte es übernehmen. Trennen Sie 2 00:00:16,761 --> 00:00:23,117 zunächst drei Fragen: Wem gehört die Immobilie? Wer nutzt sie? Und wer ist gegenüber der Bank zur 3 00:00:23,117 --> 00:00:28,360 Rückzahlung verpflichtet? Ein Auszug beantwortet diese Fragen nicht automatisch. 4 00:00:28,530 --> 00:00:34,741 Auch die Zugewinngemeinschaft macht das Vermögen der Eheleute nicht von selbst zu gemeinsamem Eigentum. 5 00:00:34,741 --> 00:00:40,771 Prüfen Sie deshalb die Eigentumsverhältnisse und Kreditverträge. In dieser Folge betrachten wir eine 6 00:00:40,771 --> 00:00:44,690 freiwillige Lösung für ein Objekt, das tatsächlich beiden gehört. 7 00:00:45,560 --> 00:00:51,921 Gehört die Immobilie beiden als Miteigentümern, können sie über das gesamte Objekt grundsätzlich nur 8 00:00:51,921 --> 00:00:58,409 gemeinschaftlich verfügen. Eine gemeinsam getroffene Verkaufsentscheidung sollte deshalb nicht nur den 9 00:00:58,409 --> 00:01:03,880 Angebotspreis betreffen, sondern auch die weitere Nutzung und den vorgesehenen Ablauf. 10 00:01:04,050 --> 00:01:10,945 Vor einer Verteilung des Erlöses sind die tatsächlichen Verbindlichkeiten und Kosten zu klären. Der 11 00:01:10,945 --> 00:01:18,119 Verkaufspreis ist nicht der frei verfügbare Betrag. Welche Ansprüche zwischen den Beteiligten bestehen, 12 00:01:18,119 --> 00:01:23,970 lässt sich nicht allein aus dem Wunsch ableiten, alles einfach zur Hälfte zu teilen. 13 00:01:24,840 --> 00:01:31,299 Unser vereinfachtes Modell nimmt einen Immobilienwert von dreihunderttausend Euro und eine Restschuld von 14 00:01:31,299 --> 00:01:37,759 hundertachtzigtausend Euro an. Die Differenz beträgt hundertzwanzigtausend Euro. Wir unterstellen gleiche 15 00:01:37,759 --> 00:01:43,603 Eigentumsanteile. Auch die Restschuld wird in unserem Modell beiden Personen zu gleichen Teilen 16 00:01:43,603 --> 00:01:44,280 zugeordnet. 17 00:01:44,450 --> 00:01:51,233 Ohne weitere Kosten oder Ausgleichsposten ergäbe sich daraus ein rechnerischer Anteil von sechzigtausend 18 00:01:51,233 --> 00:01:58,080 Euro je Person. Das ist nur eine Modellgröße für Gespräche. Sie ersetzt weder die konkrete Bewertung noch 19 00:01:58,080 --> 00:02:02,450 eine Berechnung von Zugewinn, persönlichen Ansprüchen oder Steuern. 20 00:02:03,320 --> 00:02:09,434 Die Person, die im Haus bleibt, möchte künftig alle Kreditraten übernehmen. Eine solche Absprache 21 00:02:09,434 --> 00:02:15,422 untereinander befreit die andere Person aber nicht automatisch gegenüber der Bank. Die wirksame 22 00:02:15,422 --> 00:02:19,960 Entlassung aus der Kreditverpflichtung muss mit der Bank geklärt werden. 23 00:02:20,130 --> 00:02:26,640 Haften beide als Gesamtschuldner, kann die Bank die geschuldete Leistung grundsätzlich von jedem ganz 24 00:02:26,640 --> 00:02:32,956 oder teilweise verlangen, insgesamt aber nur einmal. Ein interner Ausgleich ist eine andere Ebene. 25 00:02:32,956 --> 00:02:39,723 Eigentumsübertragung und Haftungsentlassung müssen deshalb gemeinsam vorbereitet, aber rechtlich getrennt 26 00:02:39,723 --> 00:02:40,690 geprüft werden. 27 00:02:41,560 --> 00:02:47,720 Für eine Übernahme genügt es nicht, nur die Auszahlung zu betrachten. Zu prüfen sind auch die 28 00:02:47,720 --> 00:02:54,278 verbleibende Finanzierung, mögliche neue Kreditkosten und die laufenden Ausgaben für das Haus. Eine 29 00:02:54,278 --> 00:02:58,120 Reserve für Reparaturen gehört in die persönliche Planung. 30 00:02:58,290 --> 00:03:04,971 Lassen Sie die Finanzierung und die gewünschte Haftungsentlassung konkret prüfen, bevor Sie verbindliche 31 00:03:04,971 --> 00:03:11,523 Zusagen aufeinander aufbauen. Unsere Modellzahlen sagen nichts darüber aus, ob eine Bank zustimmt oder 32 00:03:11,523 --> 00:03:15,570 die monatliche Belastung für eine bestimmte Person tragbar ist. 33 00:03:16,480 --> 00:03:23,270 Vergleichen Sie den gemeinsamen Verkauf mit einer möglichen Übernahme anhand derselben nachvollziehbaren 34 00:03:23,270 --> 00:03:29,145 Wertannahmen. Klären Sie Kreditverbindlichkeiten, Kosten und Ausgleichsposten. Persönliche 35 00:03:29,145 --> 00:03:36,000 Scheidungsfolgen und die weitere Wohnnutzung müssen gegebenenfalls zusätzlich rechtlich beurteilt werden. 36 00:03:36,170 --> 00:03:43,170 Eine Vereinbarung zur Übertragung von Grundstückseigentum bedarf der notariellen Beurkundung. Stimmen Sie 37 00:03:43,170 --> 00:03:49,570 Bankfragen und Vertragsgestaltung aufeinander ab. Es gibt hier keine pauschal richtige Variante. 38 00:03:49,570 --> 00:03:56,570 Entscheidend ist eine Lösung, die finanziell tragbar ist und die Rechte aller Beteiligten berücksichtigt.