WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.761
Nach einer Trennung soll das gemeinsame Haus verkauft werden oder einer möchte es übernehmen.
Trennen Sie

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00:00:16.761 --> 00:00:23.117
zunächst drei Fragen: Wem gehört die Immobilie? Wer nutzt sie? Und wer ist gegenüber der Bank zur

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00:00:23.117 --> 00:00:28.360
Rückzahlung verpflichtet? Ein Auszug beantwortet diese Fragen nicht automatisch.

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00:00:28.530 --> 00:00:34.741
Auch die Zugewinngemeinschaft macht das Vermögen der Eheleute nicht von selbst zu gemeinsamem
Eigentum.

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00:00:34.741 --> 00:00:40.771
Prüfen Sie deshalb die Eigentumsverhältnisse und Kreditverträge. In dieser Folge betrachten wir eine

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00:00:40.771 --> 00:00:44.690
freiwillige Lösung für ein Objekt, das tatsächlich beiden gehört.

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00:00:45.560 --> 00:00:51.921
Gehört die Immobilie beiden als Miteigentümern, können sie über das gesamte Objekt grundsätzlich nur

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00:00:51.921 --> 00:00:58.409
gemeinschaftlich verfügen. Eine gemeinsam getroffene Verkaufsentscheidung sollte deshalb nicht nur den

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00:00:58.409 --> 00:01:03.880
Angebotspreis betreffen, sondern auch die weitere Nutzung und den vorgesehenen Ablauf.

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00:01:04.050 --> 00:01:10.945
Vor einer Verteilung des Erlöses sind die tatsächlichen Verbindlichkeiten und Kosten zu klären. Der

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00:01:10.945 --> 00:01:18.119
Verkaufspreis ist nicht der frei verfügbare Betrag. Welche Ansprüche zwischen den Beteiligten bestehen,

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00:01:18.119 --> 00:01:23.970
lässt sich nicht allein aus dem Wunsch ableiten, alles einfach zur Hälfte zu teilen.

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00:01:24.840 --> 00:01:31.299
Unser vereinfachtes Modell nimmt einen Immobilienwert von dreihunderttausend Euro und eine Restschuld
von

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00:01:31.299 --> 00:01:37.759
hundertachtzigtausend Euro an. Die Differenz beträgt hundertzwanzigtausend Euro. Wir unterstellen
gleiche

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00:01:37.759 --> 00:01:43.603
Eigentumsanteile. Auch die Restschuld wird in unserem Modell beiden Personen zu gleichen Teilen

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00:01:43.603 --> 00:01:44.280
zugeordnet.

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00:01:44.450 --> 00:01:51.233
Ohne weitere Kosten oder Ausgleichsposten ergäbe sich daraus ein rechnerischer Anteil von
sechzigtausend

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00:01:51.233 --> 00:01:58.080
Euro je Person. Das ist nur eine Modellgröße für Gespräche. Sie ersetzt weder die konkrete Bewertung
noch

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00:01:58.080 --> 00:02:02.450
eine Berechnung von Zugewinn, persönlichen Ansprüchen oder Steuern.

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00:02:03.320 --> 00:02:09.434
Die Person, die im Haus bleibt, möchte künftig alle Kreditraten übernehmen. Eine solche Absprache

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00:02:09.434 --> 00:02:15.422
untereinander befreit die andere Person aber nicht automatisch gegenüber der Bank. Die wirksame

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00:02:15.422 --> 00:02:19.960
Entlassung aus der Kreditverpflichtung muss mit der Bank geklärt werden.

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00:02:20.130 --> 00:02:26.640
Haften beide als Gesamtschuldner, kann die Bank die geschuldete Leistung grundsätzlich von jedem ganz

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00:02:26.640 --> 00:02:32.956
oder teilweise verlangen, insgesamt aber nur einmal. Ein interner Ausgleich ist eine andere Ebene.

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00:02:32.956 --> 00:02:39.723
Eigentumsübertragung und Haftungsentlassung müssen deshalb gemeinsam vorbereitet, aber rechtlich
getrennt

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00:02:39.723 --> 00:02:40.690
geprüft werden.

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00:02:41.560 --> 00:02:47.720
Für eine Übernahme genügt es nicht, nur die Auszahlung zu betrachten. Zu prüfen sind auch die

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00:02:47.720 --> 00:02:54.278
verbleibende Finanzierung, mögliche neue Kreditkosten und die laufenden Ausgaben für das Haus. Eine

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00:02:54.278 --> 00:02:58.120
Reserve für Reparaturen gehört in die persönliche Planung.

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00:02:58.290 --> 00:03:04.971
Lassen Sie die Finanzierung und die gewünschte Haftungsentlassung konkret prüfen, bevor Sie
verbindliche

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00:03:04.971 --> 00:03:11.523
Zusagen aufeinander aufbauen. Unsere Modellzahlen sagen nichts darüber aus, ob eine Bank zustimmt
oder

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00:03:11.523 --> 00:03:15.570
die monatliche Belastung für eine bestimmte Person tragbar ist.

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00:03:16.480 --> 00:03:23.270
Vergleichen Sie den gemeinsamen Verkauf mit einer möglichen Übernahme anhand derselben
nachvollziehbaren

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00:03:23.270 --> 00:03:29.145
Wertannahmen. Klären Sie Kreditverbindlichkeiten, Kosten und Ausgleichsposten. Persönliche

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00:03:29.145 --> 00:03:36.000
Scheidungsfolgen und die weitere Wohnnutzung müssen gegebenenfalls zusätzlich rechtlich beurteilt
werden.

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00:03:36.170 --> 00:03:43.170
Eine Vereinbarung zur Übertragung von Grundstückseigentum bedarf der notariellen Beurkundung.
Stimmen Sie

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00:03:43.170 --> 00:03:49.570
Bankfragen und Vertragsgestaltung aufeinander ab. Es gibt hier keine pauschal richtige Variante.

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00:03:49.570 --> 00:03:56.570
Entscheidend ist eine Lösung, die finanziell tragbar ist und die Rechte aller Beteiligten berücksichtigt.
