1 00:00:09,880 --> 00:00:16,968 Für eine Neuvermietung helfen mehrere Vergleichsdaten, aber keine einzelne Zahl beantwortet die ganze 2 00:00:16,968 --> 00:00:24,336 Frage. Ein Inserat zeigt nur, was jemand verlangt. Ein Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete 3 00:00:24,336 --> 00:00:25,880 nach seinen Regeln ab. 4 00:00:26,050 --> 00:00:32,059 Und selbst wenn eine Marktmiete plausibel erscheint, muss zusätzlich geprüft werden, welche gesetzlichen 5 00:00:32,059 --> 00:00:37,952 Grenzen für den konkreten Mietbeginn gelten. Marktbeobachtung und rechtliche Zulässigkeit sind deshalb 6 00:00:37,952 --> 00:00:39,570 zwei verschiedene Prüfungen. 7 00:00:40,440 --> 00:00:47,200 Vergleichen Sie nicht irgendeine Wohnung im selben Stadtgebiet. Größe, Baualter, Ausstattung, 8 00:00:47,200 --> 00:00:53,160 energetischer Zustand, Lage und Gebäudeart können die Miete deutlich beeinflussen. 9 00:00:53,330 --> 00:00:59,314 Achten Sie außerdem darauf, Nettokaltmieten miteinander zu vergleichen. Warmmieten enthalten 10 00:00:59,314 --> 00:01:06,144 Betriebskosten und gegebenenfalls Heizkosten. Sie taugen deshalb nicht als direkte Vergleichszahl für die 11 00:01:06,144 --> 00:01:07,250 reine Grundmiete. 12 00:01:08,120 --> 00:01:14,226 Ein qualifizierter Mietspiegel ist keine Liste aktueller Inserate. Er bildet nach gesetzlichen Vorgaben 13 00:01:14,226 --> 00:01:17,960 die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren Wohnraum ab. 14 00:01:18,130 --> 00:01:24,526 Aktuelle Portaldaten können ergänzend zeigen, wie neue Angebote positioniert werden. Sie beweisen aber 15 00:01:24,526 --> 00:01:30,921 weder einen tatsächlich abgeschlossenen Mietvertrag noch automatisch die rechtliche Zulässigkeit einer 16 00:01:30,921 --> 00:01:32,050 geforderten Miete. 17 00:01:32,960 --> 00:01:40,436 Angenommen, drei ähnlich wirkende Wohnungen werden mit acht Euro zwanzig, acht Euro sechzig und neun Euro 18 00:01:40,436 --> 00:01:46,560 zehn pro Quadratmeter angeboten. Daraus einfach den Mittelwert zu bilden wäre zu grob. 19 00:01:46,730 --> 00:01:54,635 Prüfen Sie zuerst, ob Größe, Lage, Ausstattung und Vertragsart wirklich vergleichbar sind. Und bedenken 20 00:01:54,635 --> 00:02:01,850 Sie: Angebotswerte zeigen Forderungen, nicht zwingend die später vereinbarten Nettokaltmieten. 21 00:02:02,720 --> 00:02:08,325 In einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt Paragraph 22 00:02:08,325 --> 00:02:13,986 fünfhundertsechsundfünfzig d des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Miete bei Mietbeginn grundsätzlich auf 23 00:02:13,986 --> 00:02:17,440 höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. 24 00:02:17,610 --> 00:02:24,650 Vormiete, Modernisierung und gesetzliche Ausnahmen können die Prüfung verändern. Deshalb sollten Sie die 25 00:02:24,650 --> 00:02:31,555 aktuelle Landesverordnung und die konkrete Wohnung prüfen, statt eine allgemeine Prozentregel auf jede 26 00:02:31,555 --> 00:02:33,450 Neuvermietung zu übertragen. 27 00:02:34,320 --> 00:02:40,365 Dokumentieren Sie die Merkmale der Wohnung und die Quellen, die Sie zur Einordnung genutzt haben. So 28 00:02:40,365 --> 00:02:44,960 bleibt später nachvollziehbar, warum ein bestimmter Mietpreis gewählt wurde. 29 00:02:45,130 --> 00:02:51,947 Eine gute Mietpreisentscheidung verbindet Objektvergleich, lokale Daten und den rechtlichen Rahmen. Sie 30 00:02:51,947 --> 00:02:58,698 ersetzt bei Zweifeln nicht die Prüfung des konkreten Mietvertrags, verhindert aber, dass eine einzelne 31 00:02:58,698 --> 00:03:01,610 Portalzahl zur vermeintlichen Wahrheit wird.