WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.968
Für eine Neuvermietung helfen mehrere Vergleichsdaten, aber keine einzelne Zahl beantwortet die ganze

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00:00:16.968 --> 00:00:24.336
Frage. Ein Inserat zeigt nur, was jemand verlangt. Ein Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete

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00:00:24.336 --> 00:00:25.880
nach seinen Regeln ab.

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00:00:26.050 --> 00:00:32.059
Und selbst wenn eine Marktmiete plausibel erscheint, muss zusätzlich geprüft werden, welche gesetzlichen

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00:00:32.059 --> 00:00:37.952
Grenzen für den konkreten Mietbeginn gelten. Marktbeobachtung und rechtliche Zulässigkeit sind deshalb

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00:00:37.952 --> 00:00:39.570
zwei verschiedene Prüfungen.

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00:00:40.440 --> 00:00:47.200
Vergleichen Sie nicht irgendeine Wohnung im selben Stadtgebiet. Größe, Baualter, Ausstattung,

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00:00:47.200 --> 00:00:53.160
energetischer Zustand, Lage und Gebäudeart können die Miete deutlich beeinflussen.

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00:00:53.330 --> 00:00:59.314
Achten Sie außerdem darauf, Nettokaltmieten miteinander zu vergleichen. Warmmieten enthalten

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00:00:59.314 --> 00:01:06.144
Betriebskosten und gegebenenfalls Heizkosten. Sie taugen deshalb nicht als direkte Vergleichszahl für die

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00:01:06.144 --> 00:01:07.250
reine Grundmiete.

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00:01:08.120 --> 00:01:14.226
Ein qualifizierter Mietspiegel ist keine Liste aktueller Inserate. Er bildet nach gesetzlichen Vorgaben

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00:01:14.226 --> 00:01:17.960
die ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbaren Wohnraum ab.

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00:01:18.130 --> 00:01:24.526
Aktuelle Portaldaten können ergänzend zeigen, wie neue Angebote positioniert werden. Sie beweisen aber

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00:01:24.526 --> 00:01:30.921
weder einen tatsächlich abgeschlossenen Mietvertrag noch automatisch die rechtliche Zulässigkeit einer

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00:01:30.921 --> 00:01:32.050
geforderten Miete.

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00:01:32.960 --> 00:01:40.436
Angenommen, drei ähnlich wirkende Wohnungen werden mit acht Euro zwanzig, acht Euro sechzig und
neun Euro

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00:01:40.436 --> 00:01:46.560
zehn pro Quadratmeter angeboten. Daraus einfach den Mittelwert zu bilden wäre zu grob.

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00:01:46.730 --> 00:01:54.635
Prüfen Sie zuerst, ob Größe, Lage, Ausstattung und Vertragsart wirklich vergleichbar sind. Und bedenken

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00:01:54.635 --> 00:02:01.850
Sie: Angebotswerte zeigen Forderungen, nicht zwingend die später vereinbarten Nettokaltmieten.

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00:02:02.720 --> 00:02:08.325
In einem durch Rechtsverordnung bestimmten Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt
Paragraph

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00:02:08.325 --> 00:02:13.986
fünfhundertsechsundfünfzig d des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Miete bei Mietbeginn grundsätzlich auf

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00:02:13.986 --> 00:02:17.440
höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

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00:02:17.610 --> 00:02:24.650
Vormiete, Modernisierung und gesetzliche Ausnahmen können die Prüfung verändern. Deshalb sollten Sie
die

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00:02:24.650 --> 00:02:31.555
aktuelle Landesverordnung und die konkrete Wohnung prüfen, statt eine allgemeine Prozentregel auf jede

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00:02:31.555 --> 00:02:33.450
Neuvermietung zu übertragen.

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00:02:34.320 --> 00:02:40.365
Dokumentieren Sie die Merkmale der Wohnung und die Quellen, die Sie zur Einordnung genutzt haben. So

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00:02:40.365 --> 00:02:44.960
bleibt später nachvollziehbar, warum ein bestimmter Mietpreis gewählt wurde.

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00:02:45.130 --> 00:02:51.947
Eine gute Mietpreisentscheidung verbindet Objektvergleich, lokale Daten und den rechtlichen Rahmen. Sie

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00:02:51.947 --> 00:02:58.698
ersetzt bei Zweifeln nicht die Prüfung des konkreten Mietvertrags, verhindert aber, dass eine einzelne

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00:02:58.698 --> 00:03:01.610
Portalzahl zur vermeintlichen Wahrheit wird.
