1 00:00:09,880 --> 00:00:17,003 Im Wohnraummietvertrag steht ein festes Enddatum. Ist die Befristung damit automatisch wirksam? Für einen 2 00:00:17,003 --> 00:00:23,447 gewöhnlichen Zeitmietvertrag reicht das Datum allein nicht. Das Gesetz verlangt einen passenden 3 00:00:23,447 --> 00:00:24,600 Befristungsgrund. 4 00:00:24,770 --> 00:00:30,975 Außerdem muss der Vermieter diesen Grund dem Mieter bereits bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen. 5 00:00:30,975 --> 00:00:37,302 Fehlen diese Voraussetzungen, gilt das Mietverhältnis nach der gesetzlichen Regelung als auf unbestimmte 6 00:00:37,302 --> 00:00:40,770 Zeit abgeschlossen. Sonderfälle behandeln wir hier nicht. 7 00:00:41,640 --> 00:00:47,241 Der Vermieter kann die Räume anschließend selbst als Wohnung nutzen wollen oder sie für 8 00:00:47,241 --> 00:00:53,936 Familienangehörige beziehungsweise Angehörige seines Haushalts vorsehen. Eine zweite Gruppe betrifft den 9 00:00:53,936 --> 00:00:58,120 zulässigen Abriss, wesentliche Umbauten oder größere Reparaturen. 10 00:00:58,290 --> 00:01:05,301 Dabei müsste die Fortsetzung des Mietverhältnisses die Baumaßnahmen erheblich erschweren. Als dritte 11 00:01:05,301 --> 00:01:12,242 Gruppe nennt das Gesetz die spätere Vermietung an eine zur Dienstleistung verpflichtete Person. Ein 12 00:01:12,242 --> 00:01:17,010 bloßer Wunsch nach Flexibilität ist keine zusätzliche vierte Gruppe. 13 00:01:17,880 --> 00:01:23,382 In unserem fiktiven Beispiel soll die Tochter des Vermieters nach der vereinbarten Mietzeit selbst 14 00:01:23,382 --> 00:01:29,109 einziehen. Die schriftliche Mitteilung erläutert diese konkret geplante Nutzung und ihren Zusammenhang 15 00:01:29,109 --> 00:01:30,120 mit dem Endtermin. 16 00:01:30,290 --> 00:01:37,315 Das ist etwas anderes als die pauschale Formulierung: Vielleicht brauche ich die Wohnung irgendwann. Eine 17 00:01:37,315 --> 00:01:44,341 konkrete Klausel sollte nachvollziehbar sein. Dieses Beispiel ist keine fertige Vertragsvorlage und keine 18 00:01:44,341 --> 00:01:48,690 Bestätigung, dass jeder ähnlich formulierte Vertrag wirksam wäre. 19 00:01:49,560 --> 00:01:56,161 Vier Monate vor dem vereinbarten Mietende beginnt das gesetzliche Auskunftsrecht. Der Mieter darf dann 20 00:01:56,161 --> 00:02:02,890 fragen: Gilt die Begründung für das Mietende weiterhin? Der Vermieter muss diese Anfrage innerhalb eines 21 00:02:02,890 --> 00:02:04,120 Monats beantworten. 22 00:02:04,290 --> 00:02:11,539 Kommt die Mitteilung später, kann der Mieter eine Verlängerung um den Zeitraum der Verspätung verlangen. 23 00:02:11,539 --> 00:02:18,788 Wichtig ist die Trennung: Vier Monate beschreiben den frühesten Zeitpunkt für die Anfrage, ein Monat die 24 00:02:18,788 --> 00:02:20,530 gesetzliche Antwortfrist. 25 00:02:21,400 --> 00:02:28,178 Tritt der vereinbarte Grund erst später ein, kann der Mieter eine entsprechende Verlängerung verlangen. 26 00:02:28,178 --> 00:02:33,640 Fällt der Grund ganz weg, kann er eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen. 27 00:02:33,810 --> 00:02:40,883 Den Eintritt des Grundes und die Dauer einer Verzögerung muss der Vermieter beweisen. Eine ursprünglich 28 00:02:40,883 --> 00:02:48,024 plausible Planung beantwortet deshalb noch nicht jede Frage am Ende der Mietzeit. Entscheidend ist auch, 29 00:02:48,024 --> 00:02:50,290 was später tatsächlich geschieht. 30 00:02:51,160 --> 00:02:58,055 Ein wirksames befristetes Mietverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit, sofern es 31 00:02:58,055 --> 00:03:04,486 nicht vorher außerordentlich beendet oder verlängert wird. Das unterscheidet es vom unbefristeten 32 00:03:04,486 --> 00:03:05,480 Mietverhältnis. 33 00:03:05,650 --> 00:03:12,542 Prüfen Sie deshalb nicht nur das gedruckte Enddatum. Lesen Sie auch die schriftliche Begründung. Beachten 34 00:03:12,542 --> 00:03:19,435 Sie mögliche Auskunfts- und Verlängerungsrechte. Bei Streit über die Wirksamkeit ist der konkrete Vertrag 35 00:03:19,435 --> 00:03:21,010 rechtlich zu beurteilen.