WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:17.003
Im Wohnraummietvertrag steht ein festes Enddatum. Ist die Befristung damit automatisch wirksam? Für
einen

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00:00:17.003 --> 00:00:23.447
gewöhnlichen Zeitmietvertrag reicht das Datum allein nicht. Das Gesetz verlangt einen passenden

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00:00:23.447 --> 00:00:24.600
Befristungsgrund.

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00:00:24.770 --> 00:00:30.975
Außerdem muss der Vermieter diesen Grund dem Mieter bereits bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen.

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00:00:30.975 --> 00:00:37.302
Fehlen diese Voraussetzungen, gilt das Mietverhältnis nach der gesetzlichen Regelung als auf
unbestimmte

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00:00:37.302 --> 00:00:40.770
Zeit abgeschlossen. Sonderfälle behandeln wir hier nicht.

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00:00:41.640 --> 00:00:47.241
Der Vermieter kann die Räume anschließend selbst als Wohnung nutzen wollen oder sie für

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00:00:47.241 --> 00:00:53.936
Familienangehörige beziehungsweise Angehörige seines Haushalts vorsehen. Eine zweite Gruppe betrifft
den

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00:00:53.936 --> 00:00:58.120
zulässigen Abriss, wesentliche Umbauten oder größere Reparaturen.

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00:00:58.290 --> 00:01:05.301
Dabei müsste die Fortsetzung des Mietverhältnisses die Baumaßnahmen erheblich erschweren. Als dritte

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00:01:05.301 --> 00:01:12.242
Gruppe nennt das Gesetz die spätere Vermietung an eine zur Dienstleistung verpflichtete Person. Ein

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00:01:12.242 --> 00:01:17.010
bloßer Wunsch nach Flexibilität ist keine zusätzliche vierte Gruppe.

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00:01:17.880 --> 00:01:23.382
In unserem fiktiven Beispiel soll die Tochter des Vermieters nach der vereinbarten Mietzeit selbst

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00:01:23.382 --> 00:01:29.109
einziehen. Die schriftliche Mitteilung erläutert diese konkret geplante Nutzung und ihren Zusammenhang

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00:01:29.109 --> 00:01:30.120
mit dem Endtermin.

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00:01:30.290 --> 00:01:37.315
Das ist etwas anderes als die pauschale Formulierung: Vielleicht brauche ich die Wohnung irgendwann.
Eine

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00:01:37.315 --> 00:01:44.341
konkrete Klausel sollte nachvollziehbar sein. Dieses Beispiel ist keine fertige Vertragsvorlage und keine

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00:01:44.341 --> 00:01:48.690
Bestätigung, dass jeder ähnlich formulierte Vertrag wirksam wäre.

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00:01:49.560 --> 00:01:56.161
Vier Monate vor dem vereinbarten Mietende beginnt das gesetzliche Auskunftsrecht. Der Mieter darf dann

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00:01:56.161 --> 00:02:02.890
fragen: Gilt die Begründung für das Mietende weiterhin? Der Vermieter muss diese Anfrage innerhalb eines

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00:02:02.890 --> 00:02:04.120
Monats beantworten.

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00:02:04.290 --> 00:02:11.539
Kommt die Mitteilung später, kann der Mieter eine Verlängerung um den Zeitraum der Verspätung
verlangen.

23
00:02:11.539 --> 00:02:18.788
Wichtig ist die Trennung: Vier Monate beschreiben den frühesten Zeitpunkt für die Anfrage, ein Monat die

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00:02:18.788 --> 00:02:20.530
gesetzliche Antwortfrist.

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00:02:21.400 --> 00:02:28.178
Tritt der vereinbarte Grund erst später ein, kann der Mieter eine entsprechende Verlängerung verlangen.

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00:02:28.178 --> 00:02:33.640
Fällt der Grund ganz weg, kann er eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit verlangen.

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00:02:33.810 --> 00:02:40.883
Den Eintritt des Grundes und die Dauer einer Verzögerung muss der Vermieter beweisen. Eine
ursprünglich

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00:02:40.883 --> 00:02:48.024
plausible Planung beantwortet deshalb noch nicht jede Frage am Ende der Mietzeit. Entscheidend ist auch,

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00:02:48.024 --> 00:02:50.290
was später tatsächlich geschieht.

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00:02:51.160 --> 00:02:58.055
Ein wirksames befristetes Mietverhältnis endet grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Zeit, sofern es

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00:02:58.055 --> 00:03:04.486
nicht vorher außerordentlich beendet oder verlängert wird. Das unterscheidet es vom unbefristeten

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00:03:04.486 --> 00:03:05.480
Mietverhältnis.

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00:03:05.650 --> 00:03:12.542
Prüfen Sie deshalb nicht nur das gedruckte Enddatum. Lesen Sie auch die schriftliche Begründung.
Beachten

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00:03:12.542 --> 00:03:19.435
Sie mögliche Auskunfts- und Verlängerungsrechte. Bei Streit über die Wirksamkeit ist der konkrete Vertrag

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00:03:19.435 --> 00:03:21.010
rechtlich zu beurteilen.
