WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:15.870
Eine vermietete Wohnung gehört Ihnen. Daraus folgt nicht automatisch, dass Sie das Mietverhältnis

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00:00:15.870 --> 00:00:21.798
jederzeit beenden können. Für eine ordentliche Kündigung braucht der Vermieter grundsätzlich ein

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00:00:21.798 --> 00:00:26.120
berechtigtes Interesse. Eigenbedarf ist ein gesetzlich genannter Fall.

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00:00:26.290 --> 00:00:32.472
Es muss dabei um die benötigte Wohnnutzung gehen. Eine Kündigung zum Zweck einer höheren Miete ist

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00:00:32.472 --> 00:00:39.033
ausgeschlossen. Diese Folge ordnet die wichtigsten Prüffragen, trifft aber keine Entscheidung über einen

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00:00:39.033 --> 00:00:40.610
konkreten Kündigungsfall.

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00:00:41.480 --> 00:00:47.780
Das Gesetz nennt die Wohnnutzung durch den Vermieter selbst, seine Familienangehörigen oder
Angehörige

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00:00:47.780 --> 00:00:54.017
seines Haushalts. Ob eine bestimmte andere Person darunter fällt, ist im Zweifel rechtlich zu klären.

9
00:00:54.017 --> 00:00:56.920
Nicht jede persönliche Nähe genügt automatisch.

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00:00:57.090 --> 00:01:03.755
Beschreiben Sie deshalb konkret, wer einziehen soll und aus welchen tatsächlichen Gründen die Wohnung

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00:01:03.755 --> 00:01:10.684
benötigt wird. Halten Sie Tatsachen, vorhandene Unterlagen und noch offene Fragen auseinander. Ein
bloßes

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00:01:10.684 --> 00:01:14.050
Etikett Eigenbedarf beantwortet diese Fragen nicht.

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00:01:14.960 --> 00:01:21.270
Nehmen wir als vereinfachtes Beispiel an, die Tochter des Vermieters möchte wegen einer neuen

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00:01:21.270 --> 00:01:28.326
Arbeitsstelle in die vermietete Wohnung ziehen. Dann sind die Person, ihr Wohnbedarf und der
vorgesehene

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00:01:28.326 --> 00:01:31.040
Zeitraum nachvollziehbar zu beschreiben.

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00:01:31.210 --> 00:01:37.835
Das Beispiel allein bestätigt aber noch keine wirksame Kündigung. Es sagt nichts über den Mietvertrag,

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00:01:37.835 --> 00:01:44.526
besondere Schutzregeln oder die Situation der Mieterseite aus. Gerade diese weiteren Punkte gehören zur

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00:01:44.526 --> 00:01:45.370
Prüfung dazu.

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00:01:46.240 --> 00:01:52.828
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses bedarf der gesetzlichen Schriftform. Die Gründe für das

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00:01:52.828 --> 00:01:59.415
berechtigte Interesse sind im Kündigungsschreiben anzugeben. Eine mündliche Ankündigung ersetzt diese

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00:01:59.415 --> 00:02:00.720
Anforderungen nicht.

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00:02:00.890 --> 00:02:07.044
Außerdem soll der Vermieter rechtzeitig auf Möglichkeit, Form und Frist des Härtewiderspruchs hinweisen.

23
00:02:07.044 --> 00:02:13.256
Für den zeitlichen Ablauf ist der Zugang der Erklärung wichtig. Ein Formular ohne passende Begründung
und

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00:02:13.256 --> 00:02:16.570
Fristenprüfung ist deshalb keine verlässliche Abkürzung.

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00:02:17.440 --> 00:02:24.654
Die gesetzliche Grundregel arbeitet mit ungefähr drei Monaten und einer Zugangsfrist am Monatsanfang.
Für

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00:02:24.654 --> 00:02:31.593
Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren seit Überlassung der Wohnung um jeweils

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00:02:31.593 --> 00:02:35.440
drei Monate. Der genaue Endtermin muss berechnet werden.

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00:02:35.610 --> 00:02:41.608
Daneben können besondere Sperrfristen eingreifen, etwa nach bestimmten Umwandlungen in
Wohnungseigentum

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00:02:41.608 --> 00:02:47.198
und anschließender Veräußerung. Auch vertragliche Beschränkungen sind zu prüfen. Welche örtliche

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00:02:47.198 --> 00:02:52.730
Sperrfrist tatsächlich gilt, lässt sich nicht aus einer allgemeinen bundesweiten Zahl ableiten.

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00:02:53.600 --> 00:03:00.364
Auch bei einem begründeten Eigenbedarf kann ein Härtewiderspruch des Mieters relevant sein. Dabei
werden

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00:03:00.364 --> 00:03:06.672
die gesetzlichen Voraussetzungen und die Interessen beider Seiten geprüft. Fehlender angemessener

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00:03:06.672 --> 00:03:11.680
Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen kann ebenfalls eine Härte begründen.

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00:03:11.850 --> 00:03:18.527
Der Widerspruch ist in Textform zu erklären; grundsätzlich ist die Frist von zwei Monaten vor dem

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00:03:18.527 --> 00:03:25.410
vorgesehenen Ende zu beachten. Bei fehlendem rechtzeitigem Hinweis gelten Sonderregeln. Beide Seiten

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00:03:25.410 --> 00:03:32.293
sollten solche Fragen frühzeitig fachlich klären, statt das Ergebnis allein aus dem Wort Eigenbedarf

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00:03:32.293 --> 00:03:33.050
abzuleiten.
