WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.526
Eine Betriebskostenabrechnung wirkt oft komplizierter, als sie aufgebaut ist. Für jede Kostenposition

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00:00:16.526 --> 00:00:23.436
brauchen Sie im Kern vier Informationen: Welche Gesamtkosten sind angefallen, nach welchem Maßstab
werden

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00:00:23.436 --> 00:00:30.280
sie verteilt, welcher Anteil entfällt auf Ihre Wohnung und welche Vorauszahlungen wurden berücksichtigt?

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00:00:30.450 --> 00:00:36.236
Wenn diese Kette nachvollziehbar ist, können Sie anschließend einzelne Kostenarten prüfen. Eine hohe

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00:00:36.236 --> 00:00:42.253
Nachzahlung allein beweist noch keinen Fehler, und ein Guthaben beweist umgekehrt nicht automatisch
eine

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00:00:42.253 --> 00:00:43.410
richtige Abrechnung.

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00:00:44.280 --> 00:00:51.020
Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch

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00:00:51.020 --> 00:00:57.696
muss die Abrechnung dem Mieter grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende
des

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00:00:57.696 --> 00:01:00.200
Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.

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00:01:00.370 --> 00:01:07.300
Auch Einwendungen des Mieters haben grundsätzlich eine Zwölfmonatsfrist ab Zugang der Abrechnung.

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00:01:07.300 --> 00:01:14.587
Gesetzliche Ausnahmen können eingreifen. Deshalb sollten Sie Datum und Zeitraum festhalten, statt eine

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00:01:14.587 --> 00:01:17.730
Frist nur aus dem Rechnungsjahr zu schätzen.

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00:01:18.600 --> 00:01:24.898
Prüfen Sie anschließend den Verteilungsmaßstab. Wenn nichts anderes vereinbart ist und keine andere

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00:01:24.898 --> 00:01:31.513
Vorschrift eingreift, werden Betriebskosten grundsätzlich nach dem Wohnflächenanteil verteilt. Erfasster

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00:01:31.513 --> 00:01:36.920
Verbrauch oder erfasste Verursachung muss dagegen entsprechend berücksichtigt werden.

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00:01:37.090 --> 00:01:42.637
Bei vermietetem Wohnungseigentum enthält das Gesetz eine zusätzliche Regel zum Verteilungsmaßstab.
Heiz-

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00:01:42.637 --> 00:01:48.237
und Warmwasserkosten können außerdem eigenen zwingenden Vorgaben folgen und werden in einer
eigenen Folge

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00:01:48.237 --> 00:01:48.770
behandelt.

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00:01:49.640 --> 00:01:56.975
Unterstellen wir für ein reines Rechenbeispiel, dass dreißigtausend Euro umlagefähige Kosten vollständig

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00:01:56.975 --> 00:02:04.239
nach Fläche verteilt werden. Die maßgebliche Gesamtfläche beträgt eintausend Quadratmeter, Ihre
Wohnung

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00:02:04.239 --> 00:02:05.720
achtzig Quadratmeter.

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00:02:05.890 --> 00:02:10.936
Achtzig von eintausend Quadratmetern sind acht Prozent. Im Modell entfallen deshalb

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00:02:10.936 --> 00:02:16.652
zweitausendvierhundert Euro auf die Wohnung. Bei zweitausendeinhundertsechzig Euro geleisteten

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00:02:16.652 --> 00:02:21.090
Vorauszahlungen ergibt sich eine Nachzahlung von zweihundertvierzig Euro.

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00:02:21.960 --> 00:02:28.584
Prüfen Sie nicht nur die Rechnung, sondern auch die Kostenart. Die Betriebskostenverordnung grenzt

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00:02:28.584 --> 00:02:34.600
Betriebskosten von Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ab.

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00:02:34.770 --> 00:02:41.407
Eine Position wird also nicht allein dadurch umlagefähig, dass sie tatsächlich bezahlt wurde. Ob der

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00:02:41.407 --> 00:02:47.911
Mieter eine Betriebskostenart tragen muss, hängt zusätzlich von der wirksamen Vereinbarung und den

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00:02:47.911 --> 00:02:49.570
gesetzlichen Vorgaben ab.

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00:02:50.440 --> 00:02:56.191
Der Vermieter muss dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege

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00:02:56.191 --> 00:03:01.080
gewähren und darf sie nach aktueller Gesetzesfassung auch elektronisch bereitstellen.

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00:03:01.250 --> 00:03:08.606
Markieren Sie deshalb nicht pauschal die ganze Abrechnung als falsch. Notieren Sie konkret, welche Zahl,

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00:03:08.606 --> 00:03:15.891
Kostenart oder Verteilung Sie nicht nachvollziehen können. So wird aus einem unübersichtlichen
Dokument

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00:03:15.891 --> 00:03:17.730
eine prüfbare Rechenkette.
