WEBVTT

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00:00:09.880 --> 00:00:16.498
In einem Mehrfamilienhaus steht eine Wohnung leer. Darf der Vermieter deren Anteil an den kalten

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00:00:16.498 --> 00:00:23.737
Betriebskosten einfach auf die übrigen Mieter verteilen? Bei einer flächenbezogenen Abrechnung lautet die

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00:00:23.737 --> 00:00:24.840
Grundidee: nein.

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00:00:25.010 --> 00:00:30.853
Die leerstehende Fläche bleibt grundsätzlich Teil der maßgeblichen Gesamtfläche. Der rechnerische

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00:00:30.853 --> 00:00:37.118
Kostenanteil dieser Einheit fällt damit wirtschaftlich beim Vermieter an und wird nicht allein wegen des

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00:00:37.118 --> 00:00:40.130
Leerstands auf die bewohnten Wohnungen verschoben.

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00:00:41.000 --> 00:00:48.501
Zuerst muss feststehen, welche Kostenart abgerechnet wird und welcher Umlageschlüssel gilt. Wenn
nichts

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00:00:48.501 --> 00:00:55.783
anderes vereinbart ist und keine besondere Vorschrift eingreift, sieht das Gesetz grundsätzlich eine

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00:00:55.783 --> 00:00:58.040
Verteilung nach Wohnfläche vor.

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00:00:58.210 --> 00:01:04.642
Bei erfasstem Verbrauch oder erfasster Verursachung gelten andere Maßstäbe. Deshalb kann dieselbe

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00:01:04.642 --> 00:01:11.339
leerstehende Wohnung bei verschiedenen Kostenarten unterschiedlich wirken. Heiz- und
Warmwasserkosten

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00:01:11.339 --> 00:01:12.930
behandeln wir gesondert.

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00:01:13.800 --> 00:01:20.245
Nehmen wir ein Gebäude mit eintausend Quadratmetern Gesamtwohnfläche. Hundert Quadratmeter
davon stehen

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00:01:20.245 --> 00:01:26.440
leer. Für eine Kostenart fallen zwölftausend Euro an und sie wird vollständig nach Fläche verteilt.

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00:01:26.610 --> 00:01:33.338
Der rechnerische Anteil der leeren hundert Quadratmeter beträgt eintausendzweihundert Euro. Dieser
Anteil

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00:01:33.338 --> 00:01:39.810
wird im Grundmodell nicht aus der Gesamtfläche gestrichen, um die übrigen Mieter stärker zu belasten.

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00:01:40.680 --> 00:01:47.996
Eine bewohnte Wohnung mit achtzig Quadratmetern hat in diesem Modell einen Anteil von acht Prozent an
der

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00:01:47.996 --> 00:01:53.640
Gesamtfläche. Acht Prozent von zwölftausend Euro ergeben neunhundertsechzig Euro.

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00:01:53.810 --> 00:02:00.475
Würde man die leere Fläche einfach aus dem Nenner entfernen, stiege der Anteil der übrigen Mieter.
Genau

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00:02:00.475 --> 00:02:06.050
diese automatische Verschiebung ist beim flächenbezogenen Grundmodell nicht vorgesehen.

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00:02:06.920 --> 00:02:13.440
Bei verbrauchsabhängigen Kosten kann eine leerstehende Wohnung tatsächlich wenig oder keinen
Verbrauch

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00:02:13.440 --> 00:02:19.320
verursachen. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Kostenbestandteil vollständig verschwindet.

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00:02:19.490 --> 00:02:26.458
Welche Grund- und Verbrauchsanteile gelten, hängt von der jeweiligen Kostenart und den dafür geltenden

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00:02:26.458 --> 00:02:33.290
Regeln ab. Für Wasser, Heizung oder andere gemessene Verbräuche darf deshalb nicht pauschal dieselbe

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00:02:33.290 --> 00:02:34.930
Formel verwendet werden.

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00:02:35.800 --> 00:02:41.980
Wenn eine Abrechnung wegen Leerstands plötzlich eine kleinere Gesamtfläche oder einen anderen
Schlüssel

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00:02:41.980 --> 00:02:48.280
verwendet, sollte das nachvollziehbar begründet sein. Der bloße Wunsch, die Kosten der leeren Wohnung
auf

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00:02:48.280 --> 00:02:50.680
andere zu verteilen, reicht dafür nicht.

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00:02:50.850 --> 00:02:57.363
Bei außergewöhnlich hohem oder langem Leerstand können rechtliche Sonderfragen entstehen. Die
einfache

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00:02:57.363 --> 00:03:04.003
Merkhilfe bleibt: Leerstand ist zunächst Vermieterrisiko, nicht automatisch Mehrkostenanteil der übrigen

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00:03:04.003 --> 00:03:04.450
Mieter.
