Volle Preistransparenz
2,00 % inkl. MwSt. je Partei – fair für beide Seiten.
Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 2,00 % des notariell beurkundeten Kaufpreises einschließlich 19 % Umsatzsteuer, mindestens 2.999 € und höchstens 9.990 € je Partei. Es sind zwei gleich hohe, separat vereinbarte Provisionen – nicht eine Gesamtprovision, die noch geteilt wird. Die Mindest- und Höchstgrenzen gelten auf beiden Seiten identisch.
Ihre Eigenleistung zahlt sich für beide Seiten aus. Durch selbst beschaffte Unterlagen und eigene Besichtigungen ermöglichen Sie ein schlankes Vermittlungsmodell. Auch die Käuferprovision beträgt damit 2,00 % einschließlich Umsatzsteuer, vorbehaltlich derselben Mindest- und Höchstgrenzen.
Kaufpreis 100.000 €2.999 € je ParteiVerkäufer 2.999 € · Käufer 2.999 €
Gesamtprovision 5.998 €
Mindesthonorar · alle Beträge inkl. MwSt.
Kaufpreis 350.000 €7.000 € je ParteiVerkäufer 7.000 € · Käufer 7.000 €
Gesamtprovision 14.000 €
2,00 % des Kaufpreises · alle Beträge inkl. MwSt.
Kaufpreis 500.000 €9.990 € je ParteiVerkäufer 9.990 € · Käufer 9.990 €
Gesamtprovision 19.980 €
Höchsthonorar · alle Beträge inkl. MwSt.
Honorar nur bei wirksamer Vermittlung
Es entsteht, wenn infolge unserer Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit ein wirksamer Kaufvertrag notariell beurkundet wird.
Gleiche Provision für Verkäufer und Käufer
Beim Direkt-Verkauf zahlen beide Seiten dieselbe Provision mit identischem Mindest- und Höchsthonorar. Die Käuferprovision wird im jeweiligen Immobilienangebot ausgewiesen und vor provisionspflichtiger Maklertätigkeit separat in Textform vereinbart.
Nicht im Maklerhonorar enthalten
Behördliche Unterlagen, Energieausweise, Renovierungen sowie von Ihnen selbst beauftragte Rechts- oder Steuerberatung gehören nicht zum Maklerhonorar und werden vor einer Beauftragung separat ausgewiesen.
Vorher klar
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, erhalten Sie Leistungsumfang, Bruttohonorar beziehungsweise Formel und Erfolgsereignis in Textform.