Zum Hauptinhalt springen

Video ansehen · 3:37 Minuten

Grundbuch Abteilung II: Rechte und Vormerkungen

Zum Abspielen auf Play tippen. Unterstützte Browser passen die Streamingqualität an Ihre Verbindung an.

Abteilung II des Grundbuchs erklärt: Wie sich Wegerecht, Wohnungsrecht, Vormerkung und andere Vermerke unterscheiden – und weshalb Eigentümer vor einem Verkauf den genauen Inhalt klären sollten.

Kostenlos und direkt auf Homes.NRW, ohne Anmeldung und ohne YouTube-Einbettung. Die Sprecherstimme ist synthetisch erzeugt. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

Kapitel direkt ansehen

  1. 00:00Monumentales Intro
  2. 00:09Abteilung II enthält nicht die üblichen Kreditsicherheiten.
  3. 00:42Ein Wegerecht kann die Nutzung eines anderen Grundstücks sichern.
  4. 01:15Ein eingetragenes Wohnrecht kann die eigene Nutzung begrenzen.
  5. 01:51Eine Vormerkung sichert einen Anspruch.
  6. 02:20Nummern, Veränderungen und Löschungen zusammen lesen.
  7. 02:52Die Bedeutung für Ihren Plan muss konkret geklärt werden.
  8. 03:25Homes.NRW – Standard-Outro

Das erklärt diese Folge

Rechte statt Kreditsummen

Abteilung II zeigt unter anderem Rechte und Verfügungsbeschränkungen, nicht die gewöhnlichen Grundpfandrechte aus Abteilung III.

Wegerecht und Wohnungsrecht

Solche Rechte können die Nutzung einer Immobilie einschränken. Zeichnungen im Video sind rein schematisch.

Vormerkungen und spätere Vermerke

Eintragungen, Veränderungen und Löschungen gehören im Zusammenhang gelesen; eine Vormerkung ist nicht selbst der Eigentumserwerb.

Transkript zum Nachlesen

Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.

Vollständigen Sprechertext anzeigen

Abteilung II enthält nicht die üblichen Kreditsicherheiten.

Im Grundbuch steht nicht jede Belastung in derselben Abteilung. Die zweite Abteilung enthält unter anderem Rechte und Belastungen, aber keine Grundpfandrechte. Eine Hypothek, eine Grundschuld und eine Rentenschuld stehen in der dritten Abteilung. Auch bestimmte Beschränkungen und Vormerkungen werden in der zweiten eingetragen. Eine gefüllte zweite Abteilung ist deshalb nicht einfach eine Liste offener Kredite. Entscheidend ist, welches Recht oder welcher Vermerk eingetragen ist und auf welches Grundstück sich die Angabe bezieht.

Ein Wegerecht kann die Nutzung eines anderen Grundstücks sichern.

Ein Beispiel ist ein Wegerecht zugunsten eines anderen Grundstücks. Eine solche Berechtigung kann als Grunddienstbarkeit ausgestaltet sein. Das Gesetz erlaubt damit unter anderem eine bestimmte Nutzung des belasteten Grundstücks durch den jeweiligen Eigentümer des anderen Grundstücks. Unsere Zeichnung zeigt nur das Prinzip. Welche Strecke, welche Nutzungsart und welche weiteren Bedingungen tatsächlich gelten, ergibt sich nicht aus einem frei gezeichneten Pfeil. Dafür müssen der Eintrag und die zugehörigen Unterlagen geprüft werden.

Ein eingetragenes Wohnrecht kann die eigene Nutzung begrenzen.

Ein weiteres Beispiel ist das gesetzlich als Wohnungsrecht bezeichnete Recht. Es kann erlauben, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Eigentümer zu sein bedeutet dann nicht automatisch, diese Räume selbst frei nutzen zu können. Umfang, betroffene Räume und konkrete Ausgestaltung müssen passen. Ein kurzer Registereintrag ersetzt nicht die Prüfung der zugrunde liegenden Regelung. Unsere Skizze stellt keinen konkreten Vertrag und keine Garantie lebenslangen Schutzes dar.

Eine Vormerkung sichert einen Anspruch.

Auch eine das Eigentum betreffende Vormerkung gehört in die zweite Abteilung. Sie kann einen Anspruch sichern, zum Beispiel auf Übertragung des Eigentums. Die Vormerkung ist dabei nicht selbst schon die Eigentümerstellung. Daneben können Beschränkungen des Verfügungsrechts und weitere gesetzlich vorgesehene Vermerke erscheinen. Lesen Sie deshalb den konkreten Text. Ähnlich aussehende Zeilen können rechtlich ganz unterschiedliche Funktionen haben.

Nummern, Veränderungen und Löschungen zusammen lesen.

Die zweite Abteilung ordnet die Eintragungen über laufende Nummern zu. Sie nennt außerdem den Bezug zum Grundstück im Bestandsverzeichnis. Veränderungen und Löschungen haben eigene Felder und Verweise. Prüfen Sie deshalb, ob ein späterer Vermerk gerade die betrachtete Eintragung betrifft. Ein alter Ausschnitt kann den aktuellen Zusammenhang auslassen. Auch wenn eine bestimmte Eintragung im Grundbuch gelöscht wurde, können andere Rechte weiterhin bestehen.

Die Bedeutung für Ihren Plan muss konkret geklärt werden.

Für die Vorbereitung eines Kaufs oder Verkaufs fragen Sie: Welches Recht ist betroffen, wer wird dadurch begünstigt und welche Bedeutung hat es für die geplante Nutzung? Lassen Sie unklare Angaben mit den passenden Urkunden erläutern. Nicht jede Eintragung verhindert einen Verkauf. Umgekehrt ist eine Eintragung nicht allein deshalb unwichtig, weil sie kurz formuliert ist. Diese Folge hilft beim ersten Lesen; sie ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung der Immobilie.

Deutsche Untertitel als SRT · Untertitel als WebVTT

Quellen und Einordnung

Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . Die genannten Normen erläutern mögliche Rechtsformen; verbindlich ist nur die jeweils einschlägige Eintragung samt zugrunde liegenden Urkunden und Einzelfall.

Allgemeine Lesehilfe; keine individuelle Rechts- oder Notarberatung und keine Prüfung einer konkreten Immobilie.