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Scheidungsimmobilie: verkaufen oder übernehmen?

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Homes.NRW hilft Eigentümern in Gladbeck, Bottrop, Gelsenkirchen, Dorsten, Marl und Essen dabei, den Immobilienverkauf marktbezogen und mit klarem Ablauf vorzubereiten.

Kostenlos und direkt auf Homes.NRW, ohne Anmeldung und ohne YouTube-Einbettung. Die Sprecherstimme ist synthetisch erzeugt. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

Kapitel direkt ansehen

  1. 00:00Homes.NRW Monumental-Intro
  2. 00:09Eigentum, Nutzung und Kredit sind drei verschiedene Fragen.
  3. 00:44Beim gemeinsamen Verkauf müssen die Eigentümer zusammenwirken.
  4. 01:23Eine Übernahme braucht eine nachvollziehbare Rechnung.
  5. 02:02Eine interne Absprache entlässt niemanden automatisch aus dem Kredit.
  6. 02:40Die Auszahlung allein zeigt noch nicht, ob die Übernahme tragbar ist.
  7. 03:15Wert, Finanzierung und rechtliche Vereinbarung müssen zusammenpassen.
  8. 03:57Homes.NRW Standard-Outro

Das erklärt diese Folge

Eigentum, Wohnen und Kredit getrennt prüfen

Auch bei Ehe und Scheidung entstehen Eigentum und Bankhaftung nicht allein durch Auszug oder interne Absprache.

Gemeinschaftliche Verfügung und Erlös unterscheiden

Bei gemeinsam gehaltenem Eigentum muss über den Gesamtverkauf zusammen entschieden werden. Der Verkaufspreis ist nicht der Nettoerlös.

Auszahlung ausschließlich als Modell berechnen

Fiktiv: 300.000 Euro Wert minus 180.000 Euro Restschuld ergibt 120.000 Euro; nur bei unterstellten gleichen Anteilen rechnerisch 60.000 Euro je Person.

Bankfreigabe und Notartermin vorbereiten

Interne Kreditvereinbarungen entlassen niemanden automatisch aus der Haftung. Übertragung und Finanzierung getrennt prüfen und abstimmen.

Transkript zum Nachlesen

Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.

Vollständigen Sprechertext anzeigen

Eigentum, Nutzung und Kredit sind drei verschiedene Fragen.

Nach einer Trennung soll das gemeinsame Haus verkauft werden oder einer möchte es übernehmen. Trennen Sie zunächst drei Fragen: Wem gehört die Immobilie? Wer nutzt sie? Und wer ist gegenüber der Bank zur Rückzahlung verpflichtet? Ein Auszug beantwortet diese Fragen nicht automatisch. Auch die Zugewinngemeinschaft macht das Vermögen der Eheleute nicht von selbst zu gemeinsamem Eigentum. Prüfen Sie deshalb die Eigentumsverhältnisse und Kreditverträge. In dieser Folge betrachten wir eine freiwillige Lösung für ein Objekt, das tatsächlich beiden gehört.

Beim gemeinsamen Verkauf müssen die Eigentümer zusammenwirken.

Gehört die Immobilie beiden als Miteigentümern, können sie über das gesamte Objekt grundsätzlich nur gemeinschaftlich verfügen. Eine gemeinsam getroffene Verkaufsentscheidung sollte deshalb nicht nur den Angebotspreis betreffen, sondern auch die weitere Nutzung und den vorgesehenen Ablauf. Vor einer Verteilung des Erlöses sind die tatsächlichen Verbindlichkeiten und Kosten zu klären. Der Verkaufspreis ist nicht der frei verfügbare Betrag. Welche Ansprüche zwischen den Beteiligten bestehen, lässt sich nicht allein aus dem Wunsch ableiten, alles einfach zur Hälfte zu teilen.

Eine Übernahme braucht eine nachvollziehbare Rechnung.

Unser vereinfachtes Modell nimmt einen Immobilienwert von dreihunderttausend Euro und eine Restschuld von hundertachtzigtausend Euro an. Die Differenz beträgt hundertzwanzigtausend Euro. Wir unterstellen gleiche Eigentumsanteile. Auch die Restschuld wird in unserem Modell beiden Personen zu gleichen Teilen zugeordnet. Ohne weitere Kosten oder Ausgleichsposten ergäbe sich daraus ein rechnerischer Anteil von sechzigtausend Euro je Person. Das ist nur eine Modellgröße für Gespräche. Sie ersetzt weder die konkrete Bewertung noch eine Berechnung von Zugewinn, persönlichen Ansprüchen oder Steuern.

Eine interne Absprache entlässt niemanden automatisch aus dem Kredit.

Die Person, die im Haus bleibt, möchte künftig alle Kreditraten übernehmen. Eine solche Absprache untereinander befreit die andere Person aber nicht automatisch gegenüber der Bank. Die wirksame Entlassung aus der Kreditverpflichtung muss mit der Bank geklärt werden. Haften beide als Gesamtschuldner, kann die Bank die geschuldete Leistung grundsätzlich von jedem ganz oder teilweise verlangen, insgesamt aber nur einmal. Ein interner Ausgleich ist eine andere Ebene. Eigentumsübertragung und Haftungsentlassung müssen deshalb gemeinsam vorbereitet, aber rechtlich getrennt geprüft werden.

Die Auszahlung allein zeigt noch nicht, ob die Übernahme tragbar ist.

Für eine Übernahme genügt es nicht, nur die Auszahlung zu betrachten. Zu prüfen sind auch die verbleibende Finanzierung, mögliche neue Kreditkosten und die laufenden Ausgaben für das Haus. Eine Reserve für Reparaturen gehört in die persönliche Planung. Lassen Sie die Finanzierung und die gewünschte Haftungsentlassung konkret prüfen, bevor Sie verbindliche Zusagen aufeinander aufbauen. Unsere Modellzahlen sagen nichts darüber aus, ob eine Bank zustimmt oder die monatliche Belastung für eine bestimmte Person tragbar ist.

Wert, Finanzierung und rechtliche Vereinbarung müssen zusammenpassen.

Vergleichen Sie den gemeinsamen Verkauf mit einer möglichen Übernahme anhand derselben nachvollziehbaren Wertannahmen. Klären Sie Kreditverbindlichkeiten, Kosten und Ausgleichsposten. Persönliche Scheidungsfolgen und die weitere Wohnnutzung müssen gegebenenfalls zusätzlich rechtlich beurteilt werden. Eine Vereinbarung zur Übertragung von Grundstückseigentum bedarf der notariellen Beurkundung. Stimmen Sie Bankfragen und Vertragsgestaltung aufeinander ab. Es gibt hier keine pauschal richtige Variante. Entscheidend ist eine Lösung, die finanziell tragbar ist und die Rechte aller Beteiligten berücksichtigt.

Deutsche Untertitel als SRT · Untertitel als WebVTT

Quellen und Einordnung

Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . Bei Trennung oder Scheidung Eigentum, Nutzung und Darlehenshaftung unterscheiden. Zugewinngemeinschaft macht Eigentum nicht automatisch gemeinsam; über das gemeinsame Objekt wird grundsätzlich gemeinsam verfügt. Die interne Ratenübernahme entlässt nicht automatisch aus der Bankhaftung. Nach dem ausdrücklich fiktiven Modell 300.000 Euro Verkehrswert minus 180.000 Euro Restschuld bleiben 120.000 Euro rechnerische Differenz, bei ausdrücklich gleichen Anteilen und ohne weitere Kosten rechnerisch 60.000 Euro je Person – kein realer Zahlungsanspruch oder Beratung zur Vermögensauseinandersetzung.

Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts-, Familien-, Steuer-, Bank-, Finanz- oder Verkehrswertberatung. Eigentumsverhältnisse, Bankfreigabe und Vereinbarungen konkret mit Fachleuten klären.