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Wohnfläche berechnen: Was zählt?

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Bei Verkauf oder Vermietung ist die Wohnflächenangabe wichtig. Wie viele Quadratmeter angesetzt werden, hängt von der maßgeblichen Berechnungsmethode ab.

Kostenlos und direkt auf Homes.NRW, ohne Anmeldung und ohne YouTube-Einbettung. Die Sprecherstimme ist synthetisch erzeugt. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

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  1. 00:00Homes.NRW Monumental-Intro
  2. 00:09Grundfläche ist nicht automatisch Wohnfläche.
  3. 00:37Welche Räume gehören nach der WoFlV grundsätzlich dazu?
  4. 01:09Die Raumhöhe verändert die Anrechnung.
  5. 01:35Balkon und Terrasse zählen nicht automatisch voll.
  6. 02:0360 + 5 + 2 = 67 m² Wohnfläche im Modell
  7. 02:33Vor Kauf oder Verkauf nach der Berechnung fragen.
  8. 02:58Homes.NRW Standard-Outro

Das erklärt diese Folge

Nicht jeder Quadratmeter zählt vollständig

Die lichte Raumhöhe und die Art der Fläche verändern die Anrechnung nach WoFlV.

Balkone meist zu einem Viertel

Balkone und Terrassen zählen nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu 25 Prozent, höchstens zur Hälfte.

Unterlagen und Berechnung prüfen

Für Immobilienverkauf oder Vermietung sollte die verwendete Methode samt Plänen nachvollziehbar sein.

Transkript zum Nachlesen

Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.

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Grundfläche ist nicht automatisch Wohnfläche.

Ein Raum kann zehn Quadratmeter Grundfläche haben und trotzdem mit weniger als zehn Quadratmetern in die Wohnfläche eingehen. Entscheidend ist deshalb nicht nur das Maßband, sondern auch die verwendete Berechnungsmethode. Die Wohnflächenverordnung ist für die Berechnung im Anwendungsbereich der Wohnraumförderung verbindlich. In anderen Fällen sollte zuerst geklärt werden, welche Berechnungsgrundlage für die konkrete Angabe oder Vereinbarung maßgeblich ist.

Welche Räume gehören nach der WoFlV grundsätzlich dazu?

Nach der Wohnflächenverordnung umfasst die Wohnfläche grundsätzlich die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören. Bestimmte Zubehörflächen außerhalb der eigentlichen Wohnräume werden ausdrücklich nicht einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Kellerräume, Heizungsräume und Garagen. Für die jeweilige Nutzung müssen außerdem die baulichen Anforderungen erfüllt sein. Andernfalls zählen diese Räume nach dieser Methode nicht zur Wohnfläche.

Die Raumhöhe verändert die Anrechnung.

Bei Dachschrägen ist die lichte Höhe entscheidend. Flächen mit mindestens zwei Metern Höhe werden vollständig angerechnet. Zwischen einem und weniger als zwei Metern zählt die Fläche zur Hälfte. Flächen mit weniger als einem Meter lichter Höhe werden nach der Wohnflächenverordnung nicht angerechnet. Deshalb kann ein Dachgeschoss auf dem Boden deutlich größer wirken als seine berechnete Wohnfläche.

Balkon und Terrasse zählen nicht automatisch voll.

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel ihrer Grundfläche berücksichtigt. Höchstens die Hälfte kann angerechnet werden. Wer einfach die komplette Balkonfläche zur Wohnfläche addiert, kann deshalb zu einer deutlich zu hohen Zahl kommen. Für eine konkrete Berechnung müssen die tatsächlichen Verhältnisse und die angewandte Methode dokumentiert sein.

60 + 5 + 2 = 67 m² Wohnfläche im Modell

Unser Modell hat sechzig Quadratmeter voll anrechenbare Innenfläche. Dazu kommen zehn Quadratmeter unter einer Dachschräge zwischen einem und zwei Metern Höhe. Davon zählen fünf Quadratmeter. Ein acht Quadratmeter großer Balkon wird im Beispiel mit einem Viertel angesetzt und liefert weitere zwei Quadratmeter. Zusammen ergibt das siebenundsechzig Quadratmeter Wohnfläche. Ein Kellerraum wäre in dieser Rechnung nicht enthalten.

Vor Kauf oder Verkauf nach der Berechnung fragen.

Eine Wohnflächenangabe sollte nachvollziehbar sein. Lassen Sie sich deshalb nicht nur die Endzahl zeigen, sondern möglichst auch die Berechnung und die zugrunde liegenden Pläne. Wenn später umgebaut wurde oder Grundriss und tatsächlicher Zustand voneinander abweichen, kann eine neue Ermittlung erforderlich sein. Eine alte Quadratmeterangabe sollte dann nicht ungeprüft übernommen werden.

Deutsche Untertitel als SRT · Untertitel als WebVTT

Quellen und Einordnung

Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . Wohnflächenverordnung §§ 1–4, amtlicher konsolidierter Text am 3. November 2026 gelesen; Anwendungsbereich gemäß § 1 beachten. Modellrechnung: 60 m² + 10 m² mal 0,5 + 8 m² mal 0,25 = 67 m².

Allgemeine Orientierung zur Wohnflächenberechnung. Die vertraglich maßgebliche Methode und der konkrete bauliche Zustand müssen individuell geklärt werden.