Hausgeld finanziert Gemeinschaftskosten
Beschlossene Vorschüsse für laufende Kosten und Erhaltungsrücklage gehören zum Budget der Eigentümergemeinschaft. Die private Kreditrate gehört nicht dazu.
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Beschlossene Vorschüsse für laufende Kosten und Erhaltungsrücklage gehören zum Budget der Eigentümergemeinschaft. Die private Kreditrate gehört nicht dazu.
220 Euro laufende Kosten, 40 Euro Verwaltung und 90 Euro Rücklage ergeben im Modell 350 Euro Hausgeld. Das ist ausdrücklich kein Durchschnitts- oder Vergleichswert.
Aktuelle Vorschüsse, Kostenverteilung und Rücklagenanteil prüfen. Verwaltung und Erhaltung lassen sich nicht einfach als Mietnebenkosten weiterberechnen.
Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.
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Als Eigentümer einer Wohnung zahlen Sie in vielen Gemeinschaften jeden Monat Hausgeld. Damit finanzieren Sie Ihren Anteil an den beschlossenen Kosten und Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hausgeld ist keine Miete an einen Vermieter und auch nicht die Rate Ihres privaten Immobilienkredits. Es ist eine eigene laufende Belastung, die Sie zusätzlich im Wohnungsbudget berücksichtigen müssen.
Im Hausgeld können mehrere unterschiedliche Bestandteile zusammenkommen: laufende Betriebskosten, Verwaltungskosten und Zahlungen in die Erhaltungsrücklage. Welche Kosten im konkreten Gebäude gemeinschaftlich anfallen, hängt unter anderem von der Ausstattung und den vorhandenen Verträgen ab. Bei einem Haus mit zentraler Heizung können andere Positionen enthalten sein als bei einer Wohnung mit eigener Versorgung.
Ein vereinfachtes Beispiel: Zweihundertzwanzig Euro entfallen auf laufende Kosten, vierzig Euro auf die Verwaltung und neunzig Euro auf die Rücklage. Zusammen sind das dreihundertfünfzig Euro monatliches Hausgeld. Diese Beträge sind frei gewählt. Sie sind weder ein Durchschnittswert noch eine Empfehlung für Ihre Wohnung. Das Beispiel zeigt nur, warum der Gesamtbetrag ohne Aufschlüsselung wenig über die einzelnen Kostenarten aussagt.
Die Verwaltung stellt einen Wirtschaftsplan auf. Die Eigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rücklagen. Nach dem Abrechnungsjahr werden die tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben aufgearbeitet. Der Vorschuss ist deshalb nicht automatisch identisch mit dem endgültigen Anteil jedes Eigentümers. Nachschüsse oder Anpassungen werden gesondert behandelt.
Vermieten Sie die Wohnung, können Sie nicht einfach das vollständige Hausgeld als Betriebskosten an den Mieter weiterreichen. Insbesondere Verwaltungskosten und Erhaltungsaufwand sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Auch die Zuführung zur Rücklage wird nicht allein deshalb zur Mieternebenkostenposition, weil sie im Hausgeld enthalten ist. Eigentümerabrechnung und Abrechnung gegenüber dem Mieter sind zwei verschiedene Vorgänge.
Lassen Sie sich vor dem Wohnungskauf den aktuellen Wirtschaftsplan und die Beschlüsse zu den Vorschüssen geben. Prüfen Sie, welche Bestandteile im genannten Hausgeld enthalten sind. Vergleichen Sie nicht nur die Gesamtsumme mit einer anderen Wohnung. Entscheidend ist, welche Kosten damit bereits abgedeckt sind und welche Belastungen Sie zusätzlich tragen müssen.
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Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . WEG §§ 16, 19 und 28 sowie BetrKV § 1 am 4. November 2026 in den amtlichen Normtexten gegen den Sprechertext geprüft. Das Zahlenbeispiel ist frei gewählt und ergibt 220 + 40 + 90 = 350 Euro pro Monat.
Allgemeine Orientierung; keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und in welchem Umfang Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können, hängt von Gesetz und Vertrag ab. Hausgeld und persönliche Kreditkosten sind zu unterscheiden.