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Hausgeld bei Eigentumswohnungen einfach erklärt

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Sie möchten Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder eine Wohnung kaufen? Homes.NRW unterstützt Eigentümer in Gladbeck, Bottrop und Umgebung bei einer fundierten Immobilienentscheidung.

Kostenlos und direkt auf Homes.NRW, ohne Anmeldung und ohne YouTube-Einbettung. Die Sprecherstimme ist synthetisch erzeugt. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

Kapitel direkt ansehen

  1. 00:00Homes.NRW Monumental-Intro
  2. 00:09Hausgeld ist eine Zahlung an die Gemeinschaft.
  3. 00:34Welche Bestandteile können darin stecken?
  4. 01:01Ein Modell zum Zusammensetzen
  5. 01:32Wer bestimmt die Vorschüsse?
  6. 01:57Hausgeld ist nicht automatisch die Mieternebenkostenhöhe.
  7. 02:28Vor dem Kauf die Aufteilung prüfen.
  8. 02:51Homes.NRW Standard-Outro

Das erklärt diese Folge

Hausgeld finanziert Gemeinschaftskosten

Beschlossene Vorschüsse für laufende Kosten und Erhaltungsrücklage gehören zum Budget der Eigentümergemeinschaft. Die private Kreditrate gehört nicht dazu.

350 Euro als frei gewähltes Rechenbeispiel

220 Euro laufende Kosten, 40 Euro Verwaltung und 90 Euro Rücklage ergeben im Modell 350 Euro Hausgeld. Das ist ausdrücklich kein Durchschnitts- oder Vergleichswert.

Vor dem Kauf Wirtschaftsplan und Beschlüsse prüfen

Aktuelle Vorschüsse, Kostenverteilung und Rücklagenanteil prüfen. Verwaltung und Erhaltung lassen sich nicht einfach als Mietnebenkosten weiterberechnen.

Transkript zum Nachlesen

Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.

Vollständigen Sprechertext anzeigen

Hausgeld ist eine Zahlung an die Gemeinschaft.

Als Eigentümer einer Wohnung zahlen Sie in vielen Gemeinschaften jeden Monat Hausgeld. Damit finanzieren Sie Ihren Anteil an den beschlossenen Kosten und Rücklagen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hausgeld ist keine Miete an einen Vermieter und auch nicht die Rate Ihres privaten Immobilienkredits. Es ist eine eigene laufende Belastung, die Sie zusätzlich im Wohnungsbudget berücksichtigen müssen.

Welche Bestandteile können darin stecken?

Im Hausgeld können mehrere unterschiedliche Bestandteile zusammenkommen: laufende Betriebskosten, Verwaltungskosten und Zahlungen in die Erhaltungsrücklage. Welche Kosten im konkreten Gebäude gemeinschaftlich anfallen, hängt unter anderem von der Ausstattung und den vorhandenen Verträgen ab. Bei einem Haus mit zentraler Heizung können andere Positionen enthalten sein als bei einer Wohnung mit eigener Versorgung.

Ein Modell zum Zusammensetzen

Ein vereinfachtes Beispiel: Zweihundertzwanzig Euro entfallen auf laufende Kosten, vierzig Euro auf die Verwaltung und neunzig Euro auf die Rücklage. Zusammen sind das dreihundertfünfzig Euro monatliches Hausgeld. Diese Beträge sind frei gewählt. Sie sind weder ein Durchschnittswert noch eine Empfehlung für Ihre Wohnung. Das Beispiel zeigt nur, warum der Gesamtbetrag ohne Aufschlüsselung wenig über die einzelnen Kostenarten aussagt.

Wer bestimmt die Vorschüsse?

Die Verwaltung stellt einen Wirtschaftsplan auf. Die Eigentümer beschließen über die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den vorgesehenen Rücklagen. Nach dem Abrechnungsjahr werden die tatsächlich angefallenen Einnahmen und Ausgaben aufgearbeitet. Der Vorschuss ist deshalb nicht automatisch identisch mit dem endgültigen Anteil jedes Eigentümers. Nachschüsse oder Anpassungen werden gesondert behandelt.

Hausgeld ist nicht automatisch die Mieternebenkostenhöhe.

Vermieten Sie die Wohnung, können Sie nicht einfach das vollständige Hausgeld als Betriebskosten an den Mieter weiterreichen. Insbesondere Verwaltungskosten und Erhaltungsaufwand sind keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Auch die Zuführung zur Rücklage wird nicht allein deshalb zur Mieternebenkostenposition, weil sie im Hausgeld enthalten ist. Eigentümerabrechnung und Abrechnung gegenüber dem Mieter sind zwei verschiedene Vorgänge.

Vor dem Kauf die Aufteilung prüfen.

Lassen Sie sich vor dem Wohnungskauf den aktuellen Wirtschaftsplan und die Beschlüsse zu den Vorschüssen geben. Prüfen Sie, welche Bestandteile im genannten Hausgeld enthalten sind. Vergleichen Sie nicht nur die Gesamtsumme mit einer anderen Wohnung. Entscheidend ist, welche Kosten damit bereits abgedeckt sind und welche Belastungen Sie zusätzlich tragen müssen.

Deutsche Untertitel als SRT · Untertitel als WebVTT

Quellen und Einordnung

Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . WEG §§ 16, 19 und 28 sowie BetrKV § 1 am 4. November 2026 in den amtlichen Normtexten gegen den Sprechertext geprüft. Das Zahlenbeispiel ist frei gewählt und ergibt 220 + 40 + 90 = 350 Euro pro Monat.

Allgemeine Orientierung; keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob und in welchem Umfang Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden können, hängt von Gesetz und Vertrag ab. Hausgeld und persönliche Kreditkosten sind zu unterscheiden.