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Kaufpreisfälligkeit: Wann zahlen?

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Die Unterschrift beim Notar ist nicht automatisch der Zahlungstermin. Entscheidend sind Kaufvertrag und die darin vereinbarten Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit.

Kostenlos und direkt auf Homes.NRW, ohne Anmeldung und ohne YouTube-Einbettung. Die Sprecherstimme ist synthetisch erzeugt. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung.

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  1. 00:00Homes.NRW Monumental-Intro
  2. 00:09Der Notartermin ist nicht automatisch der Zahlungstermin.
  3. 00:38Die Voraussetzungen sichern die Abwicklung.
  4. 01:07Die Fälligkeitsmitteilung und den Vertrag zusammen lesen.
  5. 01:38Vormerkung bedeutet noch nicht Eigentum.
  6. 02:09Ein Modellfall: Die Finanzierungszusage kommt zuerst.
  7. 02:41Vor der Überweisung drei Fragen beantworten.
  8. 03:11Homes.NRW Standard-Outro

Das erklärt diese Folge

Nicht sofort nach Beurkundung zahlen

Fällig wird der Kaufpreis gemäß dem vereinbarten Ablauf und den Voraussetzungen im notariellen Vertrag.

Die Mitteilung ist ein wichtiger Prüfpunkt

Das Notariat informiert üblicherweise, wenn die von ihm geprüften Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.

Zahlungsempfänger vor Überweisung prüfen

Fälligkeitsmitteilung, Vertrag, Empfänger und gegebenenfalls Teilbeträge sorgfältig abgleichen.

Transkript zum Nachlesen

Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.

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Der Notartermin ist nicht automatisch der Zahlungstermin.

Der Kaufvertrag für das Haus ist unterschrieben. Muss der Kaufpreis jetzt sofort überwiesen werden? Bei einem üblichen Grundstückskauf ist die Zahlung an die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen geknüpft. Kaufvertragsabschluss und Kaufpreisfälligkeit sind deshalb zu unterscheiden. Der Käufer schuldet zwar den vereinbarten Preis. Wann und unter welchen Bedingungen er zahlen muss, ergibt sich aber aus der konkreten vertraglichen Abwicklung.

Die Voraussetzungen sichern die Abwicklung.

Typische Voraussetzungen sind erforderliche Genehmigungen und eine eingetragene Vormerkung für den Käufer. Hinzu kommen die zur Löschung nicht übernommener Belastungen erforderlichen Unterlagen sowie die Klärung eines möglichen gemeindlichen Vorkaufsrechts. Welche Voraussetzungen im einzelnen Geschäft gelten, steht im Kaufvertrag. Die Aufzählung ist kein universeller Ersatz dafür. Nicht jedes Grundstücksgeschäft hat dieselben Genehmigungen, Belastungen oder Besonderheiten.

Die Fälligkeitsmitteilung und den Vertrag zusammen lesen.

Das Notariat veranlasst im üblichen Ablauf die erforderlichen Vollzugsschritte und informiert, sobald die von ihm zu prüfenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fälligkeitsmitteilung ist deshalb ein wichtiger Orientierungspunkt. Lesen Sie zusätzlich die Zahlungsregel im Vertrag. Sie kann einen frühesten Termin, eine Zahlungsfrist oder weitere Voraussetzungen enthalten. Eine pauschale Aussage wie immer vierzehn Tage nach dem Notartermin wäre deshalb unzuverlässig.

Vormerkung bedeutet noch nicht Eigentum.

Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf die Eigentumsübertragung. Sie macht ihn nicht schon zum Eigentümer. Genau deshalb sollten Vormerkung, Fälligkeit und spätere Eigentumsumschreibung nicht miteinander verwechselt werden. Auch gesicherte Lastenfreistellung bedeutet nicht zwingend, dass jede alte Grundschuld bereits vor der Kaufpreiszahlung gelöscht ist. Entscheidend ist der vom Notariat betreute Ablauf für die nicht übernommenen Belastungen.

Ein Modellfall: Die Finanzierungszusage kommt zuerst.

Angenommen, Ihre Bank hat die Finanzierung zugesagt, aber eine vertraglich verlangte Genehmigung steht noch aus. Die Bankzusage allein bestätigt dann nicht, dass sämtliche Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit erfüllt sind. Stimmen Sie die Auszahlungsvoraussetzungen der Bank rechtzeitig mit dem vertraglichen Ablauf ab. Finanzierung und notarielle Fälligkeitsprüfung sind unterschiedliche Vorgänge. Bei widersprüchlichen Angaben ist eine Rückfrage beim zuständigen Notariat erforderlich.

Vor der Überweisung drei Fragen beantworten.

Kontrollieren Sie vor einer Zahlung den Vertrag, die Fälligkeitsmitteilung und die vorgesehenen Zahlungsempfänger. Je nach Lastenfreistellung kann der Zahlungsablauf mehrere Empfänger oder Teilbeträge vorsehen. Unklare Zahlungsanweisungen sollten Sie mit dem Notariat klären, statt einen Termin oder eine Kontoverbindung zu vermuten. Diese Folge erklärt das Grundprinzip und ersetzt nicht die Prüfung Ihres konkreten Kaufvertrags.

Deutsche Untertitel als SRT · Untertitel als WebVTT

Quellen und Einordnung

Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . Die Bundesnotarkammer nennt insbesondere Genehmigungen, die Vormerkung, Unterlagen zur Lastenfreistellung und die gemeindliche Vorkaufsrechtsklärung als typische Voraussetzungen; die Frist steht im individuellen Vertrag.

Allgemeine Orientierung. Keine individuelle Vertragsauslegung, Rechtsberatung oder Zusage einer bestimmten Zahlungsfrist.