Nicht sofort nach Beurkundung zahlen
Fällig wird der Kaufpreis gemäß dem vereinbarten Ablauf und den Voraussetzungen im notariellen Vertrag.
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Die Unterschrift beim Notar ist nicht automatisch der Zahlungstermin. Entscheidend sind Kaufvertrag und die darin vereinbarten Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit.
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Fällig wird der Kaufpreis gemäß dem vereinbarten Ablauf und den Voraussetzungen im notariellen Vertrag.
Das Notariat informiert üblicherweise, wenn die von ihm geprüften Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Fälligkeitsmitteilung, Vertrag, Empfänger und gegebenenfalls Teilbeträge sorgfältig abgleichen.
Vollständiger Sprechertext in Kapitelreihenfolge. Untertitel und Zeitangaben gehören zur Fassung mit Intro und Outro.
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Der Kaufvertrag für das Haus ist unterschrieben. Muss der Kaufpreis jetzt sofort überwiesen werden? Bei einem üblichen Grundstückskauf ist die Zahlung an die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen geknüpft. Kaufvertragsabschluss und Kaufpreisfälligkeit sind deshalb zu unterscheiden. Der Käufer schuldet zwar den vereinbarten Preis. Wann und unter welchen Bedingungen er zahlen muss, ergibt sich aber aus der konkreten vertraglichen Abwicklung.
Typische Voraussetzungen sind erforderliche Genehmigungen und eine eingetragene Vormerkung für den Käufer. Hinzu kommen die zur Löschung nicht übernommener Belastungen erforderlichen Unterlagen sowie die Klärung eines möglichen gemeindlichen Vorkaufsrechts. Welche Voraussetzungen im einzelnen Geschäft gelten, steht im Kaufvertrag. Die Aufzählung ist kein universeller Ersatz dafür. Nicht jedes Grundstücksgeschäft hat dieselben Genehmigungen, Belastungen oder Besonderheiten.
Das Notariat veranlasst im üblichen Ablauf die erforderlichen Vollzugsschritte und informiert, sobald die von ihm zu prüfenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Fälligkeitsmitteilung ist deshalb ein wichtiger Orientierungspunkt. Lesen Sie zusätzlich die Zahlungsregel im Vertrag. Sie kann einen frühesten Termin, eine Zahlungsfrist oder weitere Voraussetzungen enthalten. Eine pauschale Aussage wie immer vierzehn Tage nach dem Notartermin wäre deshalb unzuverlässig.
Die Vormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf die Eigentumsübertragung. Sie macht ihn nicht schon zum Eigentümer. Genau deshalb sollten Vormerkung, Fälligkeit und spätere Eigentumsumschreibung nicht miteinander verwechselt werden. Auch gesicherte Lastenfreistellung bedeutet nicht zwingend, dass jede alte Grundschuld bereits vor der Kaufpreiszahlung gelöscht ist. Entscheidend ist der vom Notariat betreute Ablauf für die nicht übernommenen Belastungen.
Angenommen, Ihre Bank hat die Finanzierung zugesagt, aber eine vertraglich verlangte Genehmigung steht noch aus. Die Bankzusage allein bestätigt dann nicht, dass sämtliche Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit erfüllt sind. Stimmen Sie die Auszahlungsvoraussetzungen der Bank rechtzeitig mit dem vertraglichen Ablauf ab. Finanzierung und notarielle Fälligkeitsprüfung sind unterschiedliche Vorgänge. Bei widersprüchlichen Angaben ist eine Rückfrage beim zuständigen Notariat erforderlich.
Kontrollieren Sie vor einer Zahlung den Vertrag, die Fälligkeitsmitteilung und die vorgesehenen Zahlungsempfänger. Je nach Lastenfreistellung kann der Zahlungsablauf mehrere Empfänger oder Teilbeträge vorsehen. Unklare Zahlungsanweisungen sollten Sie mit dem Notariat klären, statt einen Termin oder eine Kontoverbindung zu vermuten. Diese Folge erklärt das Grundprinzip und ersetzt nicht die Prüfung Ihres konkreten Kaufvertrags.
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Die Abbildungen sind schematisch; die Personen und Zahlenbeispiele sind fiktiv. Quellenabgleich dieser Websitefassung: . Die Bundesnotarkammer nennt insbesondere Genehmigungen, die Vormerkung, Unterlagen zur Lastenfreistellung und die gemeindliche Vorkaufsrechtsklärung als typische Voraussetzungen; die Frist steht im individuellen Vertrag.
Allgemeine Orientierung. Keine individuelle Vertragsauslegung, Rechtsberatung oder Zusage einer bestimmten Zahlungsfrist.